was ist vor dem Einmotten zu erledigen
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was ist vor dem Einmotten zu erledigen
Hallo,
ich möchte gerne meine ZZR einmotten und aufheben. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was ich da beachten muss. Ich habe die Verkleidung schon abgebaut und alles von Dreck befreit. Muss ich irgendwelche Flüssigkeiten nachfüllen oder ablassen? Ich denke sie steht bis nächstes Jahr in einer Garage. Der TÜV ist gerade abgelaufen, wie lange darf sie abgemeldet sein? Würde mich über Ratschläge sehr freuen.
Viele Grüße.
Verena
ich möchte gerne meine ZZR einmotten und aufheben. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was ich da beachten muss. Ich habe die Verkleidung schon abgebaut und alles von Dreck befreit. Muss ich irgendwelche Flüssigkeiten nachfüllen oder ablassen? Ich denke sie steht bis nächstes Jahr in einer Garage. Der TÜV ist gerade abgelaufen, wie lange darf sie abgemeldet sein? Würde mich über Ratschläge sehr freuen.
Viele Grüße.
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anch einem halben jahr musst du eine neue komplettabnahme machen lassen die ist umfangreicher als die normale HU(abgemeldet darf sie so lange sein wie du willst)
tank voll machen....
und den rest machst du neu wenn du sie wieder reaktivierst
batterie ausbauen
alles fetten... schwinge und hebelei, kette
schlösser
gruß stunt
tank voll machen....
und den rest machst du neu wenn du sie wieder reaktivierst
batterie ausbauen
alles fetten... schwinge und hebelei, kette
schlösser
gruß stunt
Zuletzt geändert von Stunt am 24.05.2008, 22:07, insgesamt 2-mal geändert.
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Normalerweise 1Jahr
Sonst zudecken Batterie abklemmen und das die räder in der luft stehen Flüssigkeit würde ich alles drin lassen.
Aber warum jetzt einmotten
Sonst zudecken Batterie abklemmen und das die räder in der luft stehen Flüssigkeit würde ich alles drin lassen.
Aber warum jetzt einmotten
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Wegen der Stillegung....
Solange der "alte" Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden ist, genügt eine Hauptuntersuchung + Abgasuntersuchung um dein Möp wieder zuzulassen. Es ist völlig egal wie lange es abgemeldet ist, solange du deinen Nachweis über die Fahrzeugdaten hast!
Also das du bei bei Ablauf einer bestimmten Frist eine Vollabnahme machen musst ist Schmarrn....
Solange der "alte" Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden ist, genügt eine Hauptuntersuchung + Abgasuntersuchung um dein Möp wieder zuzulassen. Es ist völlig egal wie lange es abgemeldet ist, solange du deinen Nachweis über die Fahrzeugdaten hast!
Also das du bei bei Ablauf einer bestimmten Frist eine Vollabnahme machen musst ist Schmarrn....
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Hallo Verena,
als erstes würde uns wahrscheinlich brennend interessieren warum du dein Möpp im Mai einmotten willst?
Dann kommt es natürlich darauf an wie lange du dein Möp stillegen willst.
Mach den Tank Rappelvoll,Möp auf den Hauptständer und unter das Vorderrad z.B. etwas Stryopor unterlegen.(Standschäden)
Ein Benzinzusatz könnte auch nicht schaden. Auch etwas WD40 auf das Moped aufsprühen hilft vor Korrosion.Aber Vorsicht. Nicht die Griffe und die Sitzbank einsprühen.
Warum hast du denn die Verkleidung abgemacht???
Gruß Michael
als erstes würde uns wahrscheinlich brennend interessieren warum du dein Möpp im Mai einmotten willst?
Dann kommt es natürlich darauf an wie lange du dein Möp stillegen willst.
Mach den Tank Rappelvoll,Möp auf den Hauptständer und unter das Vorderrad z.B. etwas Stryopor unterlegen.(Standschäden)
Ein Benzinzusatz könnte auch nicht schaden. Auch etwas WD40 auf das Moped aufsprühen hilft vor Korrosion.Aber Vorsicht. Nicht die Griffe und die Sitzbank einsprühen.
Warum hast du denn die Verkleidung abgemacht???
Gruß Michael
R I P Lotte *25.05.1998 +19.06.2009
Bevor du urteilen willst, über mich oder mein Leben,
ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg,
fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden...
und erst dann kannst du über mich urteilen
Bevor du urteilen willst, über mich oder mein Leben,
ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg,
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und erst dann kannst du über mich urteilen
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Hallo,
danke für eure Antworten. Die Verkleidung habe ich abgemacht weil ich alles einschmieren wollte und den Dreck wegmachen, der unter der Verkleidung ist. Kühlflüssigkeit ist kaum noch drin, soll ich die jetzt nachfüllen oder erst bei Wiederinbetriebnahme?
Ich habe das Möp abgemeldet weil ich hauptsächlich mit meiner BMW fahre aber mich nicht von der Kawa trennen kann. Der Trend geht ja zum Zweitmoped
Dann werde ich morgen gleich mal den Tank füllen. Also, wenn ich alle Papiere habe, brauche ich nur nach Wiederinbetriebnahme den TÜV machen und keine Komplettabnahme?
Viele Grüße und allseits eine gute Fahrt!
Verena
danke für eure Antworten. Die Verkleidung habe ich abgemacht weil ich alles einschmieren wollte und den Dreck wegmachen, der unter der Verkleidung ist. Kühlflüssigkeit ist kaum noch drin, soll ich die jetzt nachfüllen oder erst bei Wiederinbetriebnahme?
Ich habe das Möp abgemeldet weil ich hauptsächlich mit meiner BMW fahre aber mich nicht von der Kawa trennen kann. Der Trend geht ja zum Zweitmoped
Dann werde ich morgen gleich mal den Tank füllen. Also, wenn ich alle Papiere habe, brauche ich nur nach Wiederinbetriebnahme den TÜV machen und keine Komplettabnahme?
Viele Grüße und allseits eine gute Fahrt!
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Ja richtig, es ist bei dir bestimmt keine "Vollabnahme" notwendig. (nehme an du hast ja noch deine Papiere etc....)
§ 14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
Abs 1. ....... bla bla bla....
Abs. 2 Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung "(oder halt der Brief)" vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung "(Hauptuntersuchung)" unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a "(Abgasuntersuchung)" der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
"aufgemerkt, Nachweis... !!!" Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 "(Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)" der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
............................................................................................
Das heißt.....
Der alte Fahrzeugbrief bzw. bei neueren Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stillegungsvermerk, reichen als Nachweis völlig aus, da darin alle notwendigen Fahrzeugdaten enthalten sind. Mit dem alten Brief und der frischen HU & AU kann die Zulassungsstelle dann die Plakette aufpappen. Die Dame muß halt nur die gesamten Fahrzeugdaten neu abtippen, da das Fahrzeug nicht mehr im Computer/System (zentralen Fahrzeugregister) ist. Aber Achtung! Nicht einfach die alten Kennzeichen anbringen!!!!!! Die sind unter Umständen wieder neu vergeben! Also Kennzeichen zuweisen lassen....
Also eine "Vollabnahme" ist nur dann notwendig, wenn der alte Brief weg ist, es keinen gibt, oder das Fahrzeug sich nicht mehr in dem Zustand befindet, der im Brief steht und die Änderungen nicht über eine Änderungsabnahme nach §19.3 STVZO abgenommen werden kann (z. B. absoluter Totalumbau, Motorumbau, Leistungsänderung duch Motortausch etc.)
§ 14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
Abs 1. ....... bla bla bla....
Abs. 2 Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung "(oder halt der Brief)" vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung "(Hauptuntersuchung)" unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a "(Abgasuntersuchung)" der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
"aufgemerkt, Nachweis... !!!" Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 "(Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)" der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
............................................................................................
Das heißt.....
Der alte Fahrzeugbrief bzw. bei neueren Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stillegungsvermerk, reichen als Nachweis völlig aus, da darin alle notwendigen Fahrzeugdaten enthalten sind. Mit dem alten Brief und der frischen HU & AU kann die Zulassungsstelle dann die Plakette aufpappen. Die Dame muß halt nur die gesamten Fahrzeugdaten neu abtippen, da das Fahrzeug nicht mehr im Computer/System (zentralen Fahrzeugregister) ist. Aber Achtung! Nicht einfach die alten Kennzeichen anbringen!!!!!! Die sind unter Umständen wieder neu vergeben! Also Kennzeichen zuweisen lassen....
Also eine "Vollabnahme" ist nur dann notwendig, wenn der alte Brief weg ist, es keinen gibt, oder das Fahrzeug sich nicht mehr in dem Zustand befindet, der im Brief steht und die Änderungen nicht über eine Änderungsabnahme nach §19.3 STVZO abgenommen werden kann (z. B. absoluter Totalumbau, Motorumbau, Leistungsänderung duch Motortausch etc.)
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ich würde noch nen ölwechsel machen...
da streiten sich die leute immer drüber ob man das vor oder nach einmotten machen soll....
fahr die karre einfach nur mal paar km (so das sie halt warm ist) und dann mach noch nen ölwechsel... so habs ich gemacht...
und die kühlflüssigkeit würde ich auffüllen...
mfg
flo
da streiten sich die leute immer drüber ob man das vor oder nach einmotten machen soll....
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Also eine "Vollabnahme" ist nur dann notwendig, wenn der alte Brief weg ist, es keinen gibt
auch wenn ihr tüv schon abgelaufen ist.... das glaub ich nicht!
du kannst aber beim tüv vorbeifahren beim tüv und nachfragen!
wenn bei einem auto der tüv 6 monate abgelaufen ist MUSS es eine vollabnahme erhalten!!!!
egal ob an oder abgemeldet
auch wenn ihr tüv schon abgelaufen ist.... das glaub ich nicht!
du kannst aber beim tüv vorbeifahren beim tüv und nachfragen!
wenn bei einem auto der tüv 6 monate abgelaufen ist MUSS es eine vollabnahme erhalten!!!!
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wenn bei einem auto der tüv 6 monate abgelaufen ist MUSS es eine vollabnahme erhalten!!!!
egal ob an oder abgemeldet
Wo haste die weisheit denn her..oder ist in bayern alles anders???
Wer noch einen alten brief hat muss nach einem jahr stillegung zum haupttüv und einen neuen brief beantragen es sei denn man hat eine fristverlängerung von max 6 monaten beantragt dann geht alles normal.
Wer jetzt ein fahrzeug zu/wieder-zulässt bekommt diesen neuen fuckzettel als brief...einziger vorteil dieses fleppen man hat nach abmeldung 7 jahre zeit das fahrzeug wieder zu zulassen(ohne neuen brief)...dafür kann man aber nicht mehr nachvollziehen wieviele vorbesitzer das fahrzeug hatte und das öffnet die tore weit für beschiss...wie das dann mit dem tüv ist weiss ich nicht..fakt ist das nach 6monaten KEIN haupttüv angesagt ist.
Mein eisenhaufen war 4 jahre überfällig aber der irre hat das nicht abgemeldet...normale untersuchung,allerdings musste ich 2 X abkohlen!! da zwei tüvtermine nicht wahrgenommen wurden(gibts von bundesland zu bundesland unterschiede)
Jungs selbst ne haupuntersuchung beim tuv für ein moped ist doch peanuts und unterscheidet sich ausser im preis nicht von dem normalen tüv.
Ich habe das alles zur genüge durch
Endlich was zum toben
Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km
Wenn Gott gewollt hätte das mein Moped sauber sein soll würde er Spüli in den Regen geben!
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hm das hat man mir so gesagt weil mein auto auch 5 monate ohne tüv abgemeldet hat und die jungs inner werke bei mir haben gemeint wenn ich das nich vor den 6 monaten mach dann muss ich ne komplettabnahme machen lassen....
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Also nochmal verständlicher, ich gehe davon aus, dass ihr von alten Zulassungsmodalitäten ausgeht (machen viele, ist aber falsch)
Am 01.03.2007 (dies ist der Stichtag, alles was davor einmal war könnt ihr in die Tonne haun ) trat die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft. Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
An diesem Stichtag traten auch einige Änderungen im Kfz-Zulassungsrecht auf. Wichtig ist für uns jetzt nur, dass die ....
18-Monats-Frist (also keine 2 Jahre auch kein halbes oer sonst was) nach vorübergehender Stilllegung entfällt
Es wird künftig nicht mehr unterschieden, ob ein Fahrzeug vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird. Ab dem 01. März 2007 wird die “Außerbetriebsetzung“ eines Fahrzeuges beantragt. Dies ermöglicht nun, dass nach längerer Außerbetriebsetzung (über 18 Monate) keine Löschung mehr eintritt. Fahrzeuge können nun max. 7 Jahre lang (richtig Kasi!!! , so lange bleiben diese beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich, wenn in dieser Zeit eine Untersuchung hätte stattfinden müssen.
Sind die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt bereits gelöscht (länger als 7 Jahre ab Außerbetriebsetzung), ist auch dann eine Neuabnahme nicht erforderlich, wenn der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis erbracht wird. Es ist hier lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis kann durch Vorlage....
• einer COC - Übereinstimmungsbescheinigung oder
• einer Datenbestätigung oder
• der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
• des alten Fahrzeugbriefes
erfolgen.
Kann der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis nicht erbracht werden, dann ist eine Neuabnahme (§ 21 StVZO) notwendig! (und nur dann!!!)
Am 01.03.2007 (dies ist der Stichtag, alles was davor einmal war könnt ihr in die Tonne haun ) trat die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft. Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
An diesem Stichtag traten auch einige Änderungen im Kfz-Zulassungsrecht auf. Wichtig ist für uns jetzt nur, dass die ....
18-Monats-Frist (also keine 2 Jahre auch kein halbes oer sonst was) nach vorübergehender Stilllegung entfällt
Es wird künftig nicht mehr unterschieden, ob ein Fahrzeug vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird. Ab dem 01. März 2007 wird die “Außerbetriebsetzung“ eines Fahrzeuges beantragt. Dies ermöglicht nun, dass nach längerer Außerbetriebsetzung (über 18 Monate) keine Löschung mehr eintritt. Fahrzeuge können nun max. 7 Jahre lang (richtig Kasi!!! , so lange bleiben diese beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich, wenn in dieser Zeit eine Untersuchung hätte stattfinden müssen.
Sind die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt bereits gelöscht (länger als 7 Jahre ab Außerbetriebsetzung), ist auch dann eine Neuabnahme nicht erforderlich, wenn der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis erbracht wird. Es ist hier lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis kann durch Vorlage....
• einer COC - Übereinstimmungsbescheinigung oder
• einer Datenbestätigung oder
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Hallo,
mein Möpp steht nun da wie ne 1, so sauber war das noch nie! Stundenlang habe ich es nun poliert und von Dreck befreit und jede Schraube mit Öl eingeschmiert. Dafür sehe ich aus wie ne ... Ich danke euch für eure Ratschläge! Darf ich auch in eurem Forum dabei sein wenn ich diese Saison keine ZZR fahre?
Viele Grüße.
Verena
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Klar,und zum Bayern Treffen kannst du auch kommen,ist ja gleich um die Ecke von dir
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