Sportauspuff incl. Krümmer vom D- aufs E-Modell ???

Fragen und Antworten zu Umbauten
Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Sportauspuff incl. Krümmer vom D- aufs E-Modell ???

Beitragvon Tim » 02.09.2006, 14:33

Hallo,

habe bei ebay einen 4in1 Sportauspuff incl. Krümmer gesehen. Der war aber auf einem D-Modell drauf. Da ich aber ein E-Modell habe würde ich gerne wissen, ob der auch auf meine passen würde.

Es handelt sich um einen Auspuff der Marke Vampier. Kennt die überhaupt jemand, denn mir sagt sie nix? :shock:
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)

Benutzeravatar
Francis
Forenlegende
Beiträge: 5350
Registriert: 22.05.2005, 23:25
Wohnort: Monheim im schönen Rheinland
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Francis » 02.09.2006, 15:45

Müsste passen von D-Modell auf den E-Modell
Aber die Anlage Kenne ich Nicht
España DER EUROPA-MEISTER 2008 und 2012 ;-)
España WELTMEISTER 2010
Todos con la Roja
Arriba España


""""ZX600E""""
EX """"BJ 07/93""""
""""""""BJ 06/95

Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Beitragvon Tim » 02.09.2006, 20:15

hat mir auch gerade geschrieben, das er keine abe dafür besitzt, wer weiß, ob's dafür überhaupt eine gibt. :cry:
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)

Benutzeravatar
Francis
Forenlegende
Beiträge: 5350
Registriert: 22.05.2005, 23:25
Wohnort: Monheim im schönen Rheinland
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Francis » 02.09.2006, 20:17

Google doch mal nach bei den Hersteller
España DER EUROPA-MEISTER 2008 und 2012 ;-)
España WELTMEISTER 2010
Todos con la Roja
Arriba España


""""ZX600E""""
EX """"BJ 07/93""""
""""""""BJ 06/95

Benutzeravatar
Maddin_HH
Forenlegende
Beiträge: 2778
Registriert: 24.01.2006, 00:42
Wohnort: Moorrege
Motorrad Typ: ZZR 600 D Bj. 91
Status: Offline

Beitragvon Maddin_HH » 03.09.2006, 13:29

Die beobachte ich auch schon!
Pass-Probleme werd ich wohl nicht haben, aber das mit der ABE würd mich auch interessieren... ;)
"Things should be made as simple as possible but not any simpler" (A. Einstein)

D-Modell ´91 / 100.000 km
mit E-Modell-Motor ´95 / 80 tkm

Benutzeravatar
Francis
Forenlegende
Beiträge: 5350
Registriert: 22.05.2005, 23:25
Wohnort: Monheim im schönen Rheinland
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Francis » 03.09.2006, 15:46

Er wird auch keine Probleme haben mit den Einbau
Ihr habt das gleiche Problem A.B.E. ;)
España DER EUROPA-MEISTER 2008 und 2012 ;-)
España WELTMEISTER 2010
Todos con la Roja
Arriba España


""""ZX600E""""
EX """"BJ 07/93""""
""""""""BJ 06/95

Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Beitragvon Tim » 03.09.2006, 22:35

Hi
habe noch mal beim Verkäufer nachgefragt:
Handelt sich um ein Auspuff von BSM, Typ Vampire.
Laut Internetseite von BSM gibt es hierfür keine ABE, also nix für mich. :cry: :cry: :cry:
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)

Benutzeravatar
Maddin_HH
Forenlegende
Beiträge: 2778
Registriert: 24.01.2006, 00:42
Wohnort: Moorrege
Motorrad Typ: ZZR 600 D Bj. 91
Status: Offline

Beitragvon Maddin_HH » 03.09.2006, 23:00

Auf folgender Seite kann man einen db-Killer kaufen: LINK
Bringt das was? Kann man die dann auf öffentl. Straßen benutzen(Tüv-Abnahme oder so?)

EDIT: Da fällt mir ein.... sucht RR nicht nach ner Racing Auspuffanlage?
Das wäre doch die Gelegenheit! Dann tu ich dir den Gefallen und nehm dir die Anlage von der Ausschlacht-ZZR ab.... ;) :D
"Things should be made as simple as possible but not any simpler" (A. Einstein)

D-Modell ´91 / 100.000 km
mit E-Modell-Motor ´95 / 80 tkm

Benutzeravatar
Roadrunner
Ehrenadmin
Beiträge: 9087
Registriert: 14.01.2005, 08:41
Wohnort: Massenbachhausen / BW
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Roadrunner » 04.09.2006, 20:53

EDIT: Da fällt mir ein.... sucht RR nicht nach ner Racing Auspuffanlage?
Das wäre doch die Gelegenheit! Dann tu ich dir den Gefallen und nehm dir die Anlage von der Ausschlacht-ZZR ab....


:lol: Meiner eins fühlt sich sehr wohl mit ner Remus unterm Arsch ! ;) :lol: :lol: :lol: Und die ABE tüte wierd gegen nen nicht ABE tüte von Remus getauscht ! ;) :D 8)
NO RISK - NO FUN

Benutzeravatar
Maddin_HH
Forenlegende
Beiträge: 2778
Registriert: 24.01.2006, 00:42
Wohnort: Moorrege
Motorrad Typ: ZZR 600 D Bj. 91
Status: Offline

Beitragvon Maddin_HH » 04.09.2006, 21:05

....und was passiert mit der ABE Tüte.....? :roll:
"Things should be made as simple as possible but not any simpler" (A. Einstein)

D-Modell ´91 / 100.000 km
mit E-Modell-Motor ´95 / 80 tkm

Benutzeravatar
Mad-Dog
Administrator
Beiträge: 12535
Registriert: 06.01.2005, 16:49
Wohnort: NRW
Motorrad Typ: keine mehr
Status: Offline

Beitragvon Mad-Dog » 04.09.2006, 21:07

die wird ja ausgetauscht..... sagt er doch...... gibt seine abe tüte gegen eine racing tüte ab... der ist schon und somit weg....

Benutzeravatar
Francis
Forenlegende
Beiträge: 5350
Registriert: 22.05.2005, 23:25
Wohnort: Monheim im schönen Rheinland
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Francis » 04.09.2006, 21:07

Wird an ein anderes Möp verbaut :lol: :lol: :lol: :lol: ;)
España DER EUROPA-MEISTER 2008 und 2012 ;-)
España WELTMEISTER 2010
Todos con la Roja
Arriba España


""""ZX600E""""
EX """"BJ 07/93""""
""""""""BJ 06/95

Benutzeravatar
Maddin_HH
Forenlegende
Beiträge: 2778
Registriert: 24.01.2006, 00:42
Wohnort: Moorrege
Motorrad Typ: ZZR 600 D Bj. 91
Status: Offline

Beitragvon Maddin_HH » 04.09.2006, 21:24

okay, war ein Versuch wert ;)
Ich finds nur doof, das auf der Vampire-Anlage so eine Racingtüte drauf ist... :(
Wie Hägar schon mal schrieb, sind 4-1 Anlagen fürs D-Modell(gebraucht) ziemlich rar! Hab nicht wirklich Lust 700 Tacken für eine neue hinzulegen...
"Things should be made as simple as possible but not any simpler" (A. Einstein)

D-Modell ´91 / 100.000 km
mit E-Modell-Motor ´95 / 80 tkm

Panic
Status: Offline

Beitragvon Panic » 05.09.2006, 06:52

Hi,

ist zwar nicht legal, kauf das Teil mach es leiser und geh zu einem Gravierer und las dir die Nummer von einer anderen Anlage gravieren. Du wirst staunen, wieviel hierzulande soetwas machen. Bei neueren Moppeds geht es fast nicht anders, weil hier die richt guten Anlagen kein ABE haben.

Mit der Nummer kannst du dann zum TÜV gehen und es eintragen lassen.
Wichtig ist hier nur, dass die Anlage auch leiser ist!!!

Patrick

Benutzeravatar
Run Inc
Fingerwundschreiber
Beiträge: 460
Registriert: 14.01.2005, 21:31
Wohnort: Braunschweig
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Run Inc » 05.09.2006, 07:09

Moin Moin

Also Panic,das ist Urkundenfälschung !!! Da einfach ne nummer eingravieren is nicht,der Tüv ist ja auch nicht doof.dann lieber die Tüte ohne Nummer fahren,das ist wesendlich billiger wenn man erwischt wird.Außerdem solltest du bedenken das ja seit diesem Jahr die AUK Pflicht ist.Ich denke mal nicht das die ZZR die 4,5 Volumen% überschreitet,aber ab Bj 94 haste noch zusätzlich die Auflage das du ne Tüte mit "E" zeichen nur nehmen kannst/darfst.

Ich scanne dazu mal die Tage einen Artikel aus der aktuelen "FIGHTER"

Die Krümmer passen vom "D" ans "E" und umgekehrt. das hab ich selbst getestet.
Steht hier auch irgendwo im forum mit Bilder
Wer nicht überzeugen kann , muss verwirren !

Benutzeravatar
Kasi
Moderator
Beiträge: 4402
Registriert: 14.09.2005, 19:01
Wohnort: 32457 Porta Westfalica/Ostwestfalen
Status: Offline

Beitragvon Kasi » 05.09.2006, 07:30

Was Run Inc schreibt trifft den nagel auf den kopf...der laute auspuff ist eine ordnungswidrigkeit die gravierte nummer ist urkundenfälschung und somit eine sache aus ner anderen liga und anderer strafe wenns auffällt.
Bei exotischen gefährten bleibt einem manchmal nix anderes übrig aber da gehört die zzr wohl eher nicht zu.
Ich bin was die tüv-sachen angeht schwer entspannt und experimentierfreudig aber das mit der nummer würde ich mir überlegen auf alle fälle was einen auspuff betrifft 8)
Endlich was zum toben

Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km

Wenn Gott gewollt hätte das mein Moped sauber sein soll würde er Spüli in den Regen geben!

Benutzeravatar
Run Inc
Fingerwundschreiber
Beiträge: 460
Registriert: 14.01.2005, 21:31
Wohnort: Braunschweig
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Run Inc » 05.09.2006, 07:38

Genauuu Kasi. mich freuts immer zu lesen,das wir in vielen Sachen übereinstimmende "Argumente" haben :lol:

Im Übriegen: Alle Vorschriften gelten NUR für den ESD.Für Krümmer und Geröhr gibt es keine derartigen Vorschriften oder Bestimmungen.
Ach da gäbe es noch soooo viel was man zum Thema Abgasanlage schreiben könnte,
wie gesagt,ich scanne den Bericht mal da steht alles wissenswerte drin
Wer nicht überzeugen kann , muss verwirren !

Benutzeravatar
Zauberer
Administrator
Beiträge: 16478
Registriert: 22.03.2005, 12:11
Wohnort: Wolfenbüttel
Motorrad Typ: ZR 600 E Bj. 1996
Kontaktdaten:
Status: Offline

Beitragvon Zauberer » 05.09.2006, 07:58

.... ,das ist Urkundenfälschung !!! Da einfach ne nummer eingravieren ......

und sowas würde hier keiner machen. Sind doch alles ehrbare Mopedfahrer :lol:
der Zauberer
ZZR 600E - immer ein bisschen untermotorisiert
E-Model Bj.96 74.000km
>>>>> meine Bilder gucken und staunen

Benutzeravatar
Mad-Dog
Administrator
Beiträge: 12535
Registriert: 06.01.2005, 16:49
Wohnort: NRW
Motorrad Typ: keine mehr
Status: Offline

Beitragvon Mad-Dog » 05.09.2006, 08:01

genau . ganz verwerflich sowas..

Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Beitragvon Tim » 05.09.2006, 13:42

Hallo, :D :D :D

am Auspuff würde ich nicht herummanipuliern. Denn das lässt die Betriebserlaubnis für das Möp erlöschen. Sollte das bei einer Kontrolle erkannt werden, wird das Fahrzeug sichergestellt zwecks erstellung eines technischen Gutachtens; natürlich auf deine Kosten. :cry:
Da ist die Owi nurnoch nebensächlich (glaube 50,- EUR und 3 Punkte).

Wird dies beim Unfall festgestellt, muss zwar die Versicherung zahlen, kann aber auf den Versicherungsnehmer zurückgreifen.

Das kann also alles sehr teuer werden mit ner falschen Tüte.
:(
Wer's mir nicht glaubt, siehe § 19 Abs. 2 StVZO !!!
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)

Benutzeravatar
Kasi
Moderator
Beiträge: 4402
Registriert: 14.09.2005, 19:01
Wohnort: 32457 Porta Westfalica/Ostwestfalen
Status: Offline

Beitragvon Kasi » 05.09.2006, 15:04

Hier mal was zum thema sicherstellung aus einem forum für alte harleys :D


Loud pipes save lives Wie laut darf ein Auspuff sein ?

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wann zu Laut??
Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.



Zweiter Artikel:


Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?




--------------------------------------------------------------------------------

Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

Edit
Wir haben doch auch kollegen/inen hier die diesen beruf haben :D ,ich fände es sehr interessant wenn die sich sich mal zu dieser sache äussern würden in form eines fachlichen kommentars.Das meine ich wirklich ernst und ohne hintergedanken :thumbsup
Endlich was zum toben

Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km

Wenn Gott gewollt hätte das mein Moped sauber sein soll würde er Spüli in den Regen geben!

Panic
Status: Offline

Beitragvon Panic » 05.09.2006, 16:52

Hallo zusammen,

ich sehe schon ihr seit alles sehr ehrlich. Ist ja gut so und ich will hier niemnden zu einer Straftat nötigen. Sollte nur so ein kleiner Hinweis sein. Ich weiß eh nicht, warum denn alle solche Sportauspuffanlagen brauchen. Ist doch mit 2 in 2 immer noch am schönsten.

Ich sage immer, dass 2 in 1 nur für Leute ist, die immer links und recht durcheinander bringen. Links ist immer da, wo..... :-)

Patrick

Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Beitragvon Tim » 05.09.2006, 17:04

Hi Casi,

zu deinem ersten Artikel:

Der stimmt leider nicht ganz. Ich hasse so einen Grundrechtssch :laughing8 ..., der mir immer wieder in meinem Dienst vorgehalten wird. "Aber das dürfen sie nicht, ich kenne meine Rechte..." Glaubt ihr echt, Polizisten handeln einfach nur so aus dem Bauch heraus, so aus Spaß? :x :x :x

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


So gut wie jedes polizeiliche Handeln schränkt Grundrechte ein, deshalb handelt ein Polizist auch nach Rechtsvorschriften, welche genau diese Grundrechte einschränken.
Für das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist es eben der § 19(2) StVZO. Dort ist es "wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Ich würde sagen, das ist eine sehr passende Ermächtigungsgrundlage.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.


Auch falsch. Was glaubst du, wie oft ein Fahrzeug !!!rechtmäßig!!! sichergestellt wird. "Zur Erstellung eines technisen Gutachtens". Dafür gibt es extra einen Vordruck. Und der hat nix mit Diebstahl o.a. zu tun, sondern mit Fahrzeugveränderungen.

Ein Polizist muss beweisen, das was am Fahrzeug nicht stimmt. Kann er dies vor Ort tun, z.B. durch Fotos, dann ist es richtig, dann wird das Fz. nicht sichergestellt. Aber Geräusch- und Abgasverhalten zu beweisen bedarf eben eines beweissicheren techn. Gutachtens. Und das kann nur ein Sachverständiger. Also wird es dem vorgeführt. Sollte das Abgas- und Geräuschverhalten dann i.O. sein, so trägt die Behörde die Kosten für das Gutachten. I.d.R. ist es aber bei nem Auspuff ohne ABE nicht der Fall (zu viel Abgase oder zu laut). Also trägt dann der Fz.-Halter die Kosten. Kannst du mir glauben.

Wir haben auch oft genug Roller beschlagnahmt, weil sie offensichtlich zu schnell waren. Diese wurden auch sichergestellt zwecks techn.G., da wir die Geschwindigkeit draußen nicht beweissicher Dokumentieren konnten (Foto etc.). Auch wenns dann mal vor Gericht ging haben wir immer Recht bekommen.

Ich könnte immer mehr hierzu schreiben, aber das würde wohl den Rahmen hier sprengen, bin aber gerne mal zu Diskussionen bereit, wenn ich es mal schaffen sollte, zu einem Treffen zu kommen (und ihr mich dann noch lässt :o ).

Bitte nicht falsch verstehen Casi, aber das aus dem Harley-Forum dort ist weitestgehend einfach falsch. Ich möchte nicht neunmalklug sein, aber wenns euch dann passiert möchte ich euch wenigstens gewarnt haben. Der Polizist wird recht bekommen, und du zahlst dann den Anwalt obendrein zu den Verfahrenskosten. Eingestellt wird das verfahren i.d.R. dann nur, wenn andere Fehler vom Polizisten gemacht wurden (passier tauch mal) !!!

Ach ja, zum zweiten Artikel. Das Meiste stimmt. Er vergisst nur eines: Er redet immer davon, dass er und seine Kollegen immer sehr kulant sind. Schreibt aber, dass es in der Eifel auch oft anders ist. Eben dass ist der Punkt. Die beschlagnahme ist Rechtmäßig, wird aber von kulanten Polizisten auch mal "vergessen" und eben nur ein Mängelbericht geschrieben. Das ist O.K, aber eben nicht Vorchrift. Der Richter sagt dir dann später, dass der Polizist zwar in seinem Ermessen hätte anders entscheiden können (nur bei Owis bedingt möglich), aber eben nicht müssen. Die Sicherstellung ist ebenfalls rechtmäßig.
Also sagt er doch selber, dass der Polizist das richtig macht, eben nur ein wenig streng! Einzig mit der Verhältnismäßigkeit könnte man was reißen. Aber auch nur bei seinem Beispiel, mit einem Ortsfremden und einer Owi. Bei Straftaten oder Einheimischen, die nur zwei, drei Euro für den Bus zahlen müssten gilt das i.d.R. nicht. Aber nur den Pott abschrauben dürfte evtl. auch reichen, da könnte ich mich noch mal schlau machen. Das könnte man dann dem Polizisten vorschlagen, so dass nicht das gesamte Möp weg ist.
Ach ich glaube, dass ist ein Thema für ein persönliches Endlosgespräch! :lol: Bin aber auch gerne für weitere Mails da.

P.S.: Ich bin Polizist aus Berlin, und wurde in diesem Bereich auch speziell fortgebildet, also, so glaubet mir doch, um euer Geld zu sparen !!! :D :D :D
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)

Benutzeravatar
Kasi
Moderator
Beiträge: 4402
Registriert: 14.09.2005, 19:01
Wohnort: 32457 Porta Westfalica/Ostwestfalen
Status: Offline

Beitragvon Kasi » 05.09.2006, 17:35

Wunderbar das sich mal ein "fachmann" dazu äussert..echt :!:
Zu den rechtlichen sachen kann ich sonst nix zu sagen weil ich meine infos zum glück aus foren, presse etc hole..das heisst meinen ofen haben sie noch nicht sichergestellt :D Ich halte es aber für ungemein wichtig sich über den rechtlichen sachverhalt schlau zu machen denn es gibt nicht nur unter den mopedfahrern deppen sondern auch bei deinen kollegen.(sorry)
Sollte ich mit meinem stuhl nach süddeutschland fahren gibt es städte um die ich einen bogen machen würde zb münchen+nürnberg.Zum besseren verständniss möchte ich noch sagen das mein ofen zwar laut (109 phon standg.) aber legal ist und wahrscheinlich sogar den wert noch nicht einmal erreicht.
Trotzdem würden die das ding in münchen zb sicherstellen das ist fakt ,weils freunden da psssiert ist und letztendlich die behörde die arschkarte gezogen hat allerdings nicht in erster instanz.Bloss das nutzt mir dann erstmal auch nix wenn ich da stehe gut 500km von meiner ranch.
Richtig krass wäre es wenn wir nun noch einen anwalt hätten der sich mit spez. diesen sachen auskennen würde...aber ich gebe dir recht das ist eine neverending story und besser bei einem bier zu erörtern.
Also sieh zu das du den arsch zum nächsten treffen hochkriegst damit wir darüber ausgiebig streiten können :D :D :D
Und nochmals danke das du dich dazu geäussert hast ;) :
Endlich was zum toben

Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km

Wenn Gott gewollt hätte das mein Moped sauber sein soll würde er Spüli in den Regen geben!

Tim
ZZR-Mitglied
Beiträge: 206
Registriert: 15.08.2006, 23:24
Wohnort: Berlin
Status: Offline

Beitragvon Tim » 05.09.2006, 18:11

Das war auch bei leibe kein Angriff gegen dich, gaaaaanz ehrlich, Indianerehrenwort. :lol: :lol: :lol:

Und das mit den Deppen stimmt auch, die gibt es zur genüge, und natürlich auch bei der Polizei (merke ich immer wieder)!!!

Noch ein kleines Beispiel für "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht":
Bei mir im Bereich in Berlin gibt's den Volkspark hasenheide, hier blüht es nur so vor Drogen. immer wieder, wenn man jemanden mit Haschisch erwischt sagt der mir, er dürfe xxx Gramm haben, ich darf das also gar nicht beschlagnamen. Er habe das in der Zeitung gelesen oder von nem Freund gehört. Dann kann ich ihm immer wieder nur Sagen, das das ne Straftat ist, egal wieviel. Wird i.d.R. nur später vom Richter eingestellt. Das Dopeist aber weg.

Soll also heißen: Gesetzte sind eindeutig, was man daraus macht aber ne Wissenschaft für sich. Hier gibt's leider nix 100%iges!!!

Also, gerne komme ich mal vorbei, wenns mein Trägheitsorgan zulässt ;)
Und dann wird bei ner Kalthopfenschale geplauscht und ich kann Ideen bei euren Möps sammeln. :D
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)


Zurück zu „Umbauten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste