Michelins Denkwürdigkeiten

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Oppa
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Michelins Denkwürdigkeiten

Beitragvon Oppa » 16.12.2011, 20:38

:shock:

Hatte mich vor einiger Zeit nach einer Alternative für den auslaufenden PP umgesehen und musste dabei zu meinem Entsetzen feststellen, dass in der aktuellen Reifenfreigabeliste für die ZZR 600 die Modellauswahl von 1993 bis 2003 reicht. will heißen, die ersten Modelle mit markanten Fahrwerksunterschieden (einstellbare Gabel) fallen darunter, die letzen Modelle ohne solche Änderungen nicht mehr. Zunächst schrieb ich Michelin an und bat um eine Stellungnahme. Die Antwort war nichtssagend bis abwiegelnd. Anlässlich der letzten ADAC-Info habe ich das Thema noch mal aufgegriffen und zunächst einmal den ADAC und anschließend Kawasaki daraufhin angesprochen. Aber lest selbst (in umgekehrter Reihenfolge der Kontakte)...

:roll: :roll: :roll:

[Antwort Kawasaki]

Sehr geehrter Herr ...,

das Reifengutachten, welches wir für die ZZR600, ZX600E, erstellt haben, deckt die komplette Modellreihe einschließlich dem Modelljahr 2005 (Nachtragsstand e4*92/61*0131*04 ab.
Weshalb dies bei Michelin nicht so ist, können wir Ihnen von dieser Stelle aus nicht sagen.


Freundliche Grüße
Jörg Schimmel

Technischer Kundendienst
Kawasaki Motors Europe N.V.
Niederlassung Deutschland
Max-Planck-Straße 26
61381 Friedrichsdorf
Fon: 06172 734-111
Fax: 06172 734-160

eMail: schimmel@kawasaki.de
http://www.kawasaki.de


[Meine Anfrage an Kawasaki]
Guten Tag Herr Schimmel,

leider hatte ich in der letzten Zeit arbeitsbedingt wenig Gelegenheit, mich in der genannten Anglegenheit noch einmal zu melden, greife das Thema aber im Hinblick auf die kommende Saison noch einmal auf.

Ggf. werde ich Sie in nächster Zeit auch noch telefonisch kontaktieren, möchte Sie aber zuvor noch über eine Stellungnahme des ADAC informieren, in der das Thema mit Sicherheit fachlich besser dargestellt ist, als ich es kann.

Noch mal kurz zum Hintergrund der Thematik: einige Reifenhersteller - und so auch Michelin - haben ihre Reifenfreigaben für die ZZR 600 auf die Baujahre 1993 bis 2003 begrenzt. Dies würde bedeuten, dass die beiden letzten Baujahre 2004 und 2005 diese Reifen nicht fahren dürften, obwohl gerade die letzten Baureihen keine mir bekanannten und für die Reifenfreigaben relevanten technischen Änderungen aufweisen (im Gegesatz zu den Modellen bis BJ '95, die z. B. keine einstellbare Gabel haben).

Der ADAC hatte kürzlich für seine Mitglieder eine Info zur Reifenauswahl veröffentlicht, die mich veranlasste, das Problem mit den Reifenfreigaben einiger Hersteller und hier insbesondere von Michelin, deren Reifen ich in den letzten Jahren bevorzugt gefahren bin, noch einmal zu stellen. Hier einmal die Darstellung des ADAC, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie mir - hoffentlich positive - Hinweise zum Verhalten in der Frage der Reifenwahl geben können.

Zitat ADAC:
"In dem von Ihnen genannten Punkt gesteht tatsächlich Unklarkeit bzw. nicht volle Klarheit. Sehr wahrscheinlich hat in der Reifenfreigabe Nr. 956 von Michelin bei der Genehmingungsnummer des Fahrzeuges EG/ABE ein Fehler eingeschlichen. Der letzte Einser und der Punkt nach der Nummer scheinen zu fehlen. Damit ist die Reifenfreigabe korrekterweise nicht gültig, da es das Fahrzeug mit dieser Typgenehmigung gar nicht gibt. Da alle übrigen Angaben auf der Michelin-Unbedenklichkeitsbescheinigung Nummer 956 mit denen der realen ZZR 600 übereinstimmen, muss von einem Fehler bei der EG-Typgenehmigungsnummer ausgegangen werden. Ob ein Sachverständiger diesen Fehler als solchen erkennt und deswegen die Freigabe anerkennt, können wir nicht vorhersagen.

Wenn die Typgenehmingung übereinstimmt, ist die Reifenfreigabe gültig. Wenn von Kawasaki die ZX 600 E unverändert bis 2005 weitervertrieben wurde, gilt die gleiche Typgenehmigungsnummer. Wenn relevante Änderungen vorgenommen wurden, wurde die Typgenehmigungen erweitert/ergänzt oder es gab neue Typgenehmigungsnummern.

Nach Rücksprache mit Kawasaki sind die Kernnummern der Modelle 2003 und 2005 identisch (e4*92/61*0131*). 2004 wurden leichte Änderungen vorgenommen, die keinen Einfluss auf die Reifenfreigabe haben. Für 2004 (und 2005) wurde die Typgenehmigungsnummer deswegen erweitert. Sie lautet dann e4*92/61*0131*04. Damit gehen wir davon aus, dass Reifenfreigaben für Modelle mit der Typgenehmigung e4*92/61*0131*03 auch gelten für solche mit der Typgenehmigung e4*92/61*0131*04. Aus unserer Sicht können die Reifen, die auf dem Modelljahr 2003 benutzt werden können, auch auf den 2004/2005-Modellen eingesetzt werden.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft müssten Sie Michelin und/ oder Kawasaki in dieser Angelegenheit um schriftliche Auskunft bitten."
Ende des Zitats.

Na, wenn Michelin eine Behörde wäre, würde ich sagen, hier wiehert der Amtsschimmel aber gaaaaaaaaaaaaaaaaanz laut! #-o
ZZR600E13-05 - 30tkm
ZX10R-05 - 34tkm-davon 10tkm auf der Renne
Hey, Schutzengelchen aufwachen, genug gepennt! :director :sleepy2

Oppa's Gehhilfe... :badgrin:...endlich mal wieder mit dem Rollator unterwegs! :badgrin:

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