Blinker versetzen wegen Givi Wingrack?

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Blinker versetzen wegen Givi Wingrack?

Beitragvon heerp » 08.05.2008, 20:23

Hallo,

gibt es hier jemanden der die StVO gut im Kopf hat? Ich habe das Givi Wingrack am Moped, ohne daß ich das optionale (und häßliche) Blinker-Kit verwendet habe. So lange kein Seitenkoffer angebracht ist, kann man den Originalblinker auch noch einwandfrei sehen, aber mit Koffer nur noch von hinten.

Frage: Kann da irgend jemand motzen oder ist das OK, so lange der vordere Blinker von der Seite gesehen werden kann?

Ich fände es gut, wenn ich hier keine Meinungen als Antwort bekomme, sondern entweder eigene Erfahrungen oder Hintergrundwissen von z.B. Ordnungshütern.

Danke Euch!
Peter
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Beitragvon Superfly_HOF » 09.05.2008, 00:12

Grundsätzlich ist einmal festzustellen, dass ein Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) eine Leuchte ist, die dazu dient, den anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Steht sie zu diesem Zweck nicht zur Verfügung, kann es für den Fahrer und auch andere gefährlich werden. Ich möchte mir auch gar nicht das Verkehrschaos vorstellen, wenn es keine "Blinker" mehr geben würde oder man diese nicht mehr sehen könnte, da sie verdeckt sind oder verdreckt sind. Daher würde ich einfach selbst mal die Äuglein :roll: anstrengen und entscheiden ob es nun OK ist wie ich rumfahre oder nicht. Habe ich bedenken das es in Ordnung ist, dann sollte nachgebessert werden. Um die Optik nicht zu versauen muss man dann eben kreativ werden....

So aus dem Stegreif heraus kann man nicht viel dazu sagen. Man müsste sich selbst einen Eindruck von deinem Gefährt machen. Grundsätzlich heißt es ja, dass die Fahrtrichtungsanzeiger so angebracht und beschaffen sein müssen, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden können. Daher würde ich einfach selbst mal rundum das Motorrad gehen und dabei den Blinker eingeschaltet lassen. Wenn man aus allen Richtungen das blinken sehen kann, dann erübrigt sich die Frage ob es sich da jemand erlauben kann zu motzen. ;) Laut § 54 STVZO sind seitlich keine Blinker für Kräder vorgeschrieben. Allerdings gibts es unzählige EG-Richtlininien über die Beschaffenheit von Blinkern an Krafträdern (Winkel über seitlichen Lichtaustritt und und und) die mit Sicherheit kein Bolli kennt.

Daher wird sich darüber sicher keiner aufregen.... Ansonsten gibts eben ein kleines Verwarnungsgeld oder auch Bußgeld und das aber mit Sicherheit erst dann wenn es wirklich richtig arg verdeckt ist, so dass es einem jedem normaldenkenden hätte einleuchten müssen das man so nciht rumfahren kann.
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Beitragvon Electrical Shock » 09.05.2008, 10:30

Also ich hab auch das Wingrack und musste keine zusatzblinker montieren war mit Koffersystem beim Tüv alles I.O.

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Beitragvon heerp » 09.05.2008, 11:03

@Superfly_HOF:
Mein Moped ist in meinem Avatar und in der persönlichen Galerie auch mal groß von hinten zu sehen. Und: Die hinteren Blinker sieht man bei angebauten Koffern wirklich nur von hinten. Damit kann ich gut leben...

@Electrical Shock:
Danke für das Feedback. Wenn der TÜV das bei Dir so abgenickt hat (waren da die Koffer dran :?: ), muß ich mir wohl keine Gedanken machen. :D
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Beitragvon Electrical Shock » 09.05.2008, 18:33

Ja sicher waren die dran!
Alles was von vorne und der Seite kommt sieht es durch den vorderen Blinker und alles was hinter dir ist sieht auch deine hinteren Blinker!
Also kein kopfzerbrechen, das passt so!
Hast du das Wingrack neu besorgt ,da steht es glaub ich bei das keine Zusatzblinker notwendig sind.
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Beitragvon heerp » 10.05.2008, 20:06

Das Wingrack für die Seitenkoffer war schon drauf. Nur die Platte fürs Topcase habe ich noch nachgerüstet. Da stand aber nichts in der Anleitung.

Mich hatte auch vor allem stutzig gemacht, daß mir der Vorbesitzer die Zusatzblinker beim Kauf noch nebenher in die Hand gedrükt hat. Aber es bleibt jetzt, wie es ist. Danke fürs Feedback!

Peter
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