TÜV nach Umbau

Fragen und Antworten zu Umbauten
Keks
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TÜV nach Umbau

Beitragvon Keks » 07.06.2014, 08:45

Huhu
Da ich in der sufu nix gefunden habe nun die Große Frage an euch =D>
Wenn man einen Umbau gemacht hat und zum TÜV muss....
Was wird geprüft und was kostet es denn so ca....
Weil habe gehört das der Prüfer dann irgendwie damit auf die AB muss und sowas
Und dasnsiendann komplett anders eingestuft werden muss #-o
Bevor die Frage kommt...was haste denn vor...
Verkleidung weg
Beleuchtung neu hinten und vorne
SB Lenker
Evtl. Andere schallis
Neuer tacho
Mehr eigentlich nich...also momentan
Vlt hat es janschonmal jemand durch und kann mir helfen...
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Kaja » 07.06.2014, 10:15

Also mit Verkleidung weg weiß ich nicht. Aber der Rest wird nur auf die richtige Befestigung, KBA Nummern und Funktionsfähigkeit geschaut. Zumindest war das bei mir so. Da ist der Prüfer nirgends hingefahren.
Ich hatte so um die 70€ zzgl. Eintragung beim VK Amts bezahlt.
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Adu » 07.06.2014, 22:22

- was abgebaut wird bedarf keiner Zulassung - zumindest was die Verkleidung betrifft und dadurch keine scharfen Kanten frei werden
- für sonstige Umbauten wie Federbein, Puffaus, DB Lenker, Lampe, Verkleidungsscheibe usw. benötigt man eine ABE und dann ist kein Eintrag mehr nötig
- Beleuchtungsteile benötigen eine E-Prüfnummer - ist die drauf ist alles ok - haben die Dinger keine Nummer dann trägt dir das auch Keiner ein
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Oppa » 09.06.2014, 08:35

Nun ja, wenn die Teile keine ABE haben, muss man sie abnehmen lassen. Und dabei kommt's dann auch drauf an, ob ein Teilegutachten vorliegt oder nicht (=Einzelabnahme). Das macht dann schon deutliche Preisunterschiede. Würde an Deiner Stelle alles zusammentragen, was Du machen willst, und dann einfach vorsprechen. Sollen Dir sagen, was das kostet. Kannst ja bei TÜV, Dekra etc. und auch freien Sachverständigen anfragen und Dir die Preise nennen lassen.
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Kaja » 10.06.2014, 14:00

@Adu, meines Wissens benötigt man beim Abbau der Verkleidung ein Gutachten bzw. muss das eingetragen werden.
Die gesamte Betriebserlaubis für das Motorrad wurde ja für den original Zustand vom KBA erteilt. Und zum original Zustand gehört die Verkleigung dazu.
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Keks » 21.06.2014, 18:30

Jetzt bin ich verwirrt ;)
der eine sagt es so der andere sagt es so [-o<

:roll:
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Morsi » 21.06.2014, 18:58

am besten ist es wenn Du zum TÜV/DEKRA fährst und denen direkt sprichst.
Dann kannst Du denen erklären was Du machen willst und auch absprechen was Du beachten musst.
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Oppa » 22.06.2014, 12:55

Keks hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt ;)
der eine sagt es so der andere sagt es so...
...das Eine ist so, das Andere so... ;) Dann will ich mal Deine Verwirrung ein wenig beseitigen (oder doch vergrößern?)

Schau einfach hier mal nach (ganz unten auf der Seite ist die passende PDF):
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer" onclick="window.open(this.href);return false;
...dann wirst Du entweder schlauer oder noch verwirrter sein! ;) Und dann gibt's auch noch die StVZO, die kann mann auch googlen, da steht nämlich auch noch was dazu drin.

Also:
es gibt verschiedene Motorradtypen (Hubraum, Leistung...),
es gibt verschiedene Zulassungsarten von Motorrädern (je nach Baujahr),
es gibt verschiedene Baugruppen an Motorrädern mit unterschiedlichen Veränderungsmöglichkeiten (Rahmen, Beleuchtung, ...),
es gibt Anbauteile mit unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen (E-Nummer, ABE, Teilegutachten, Materialgutachten, ohne alles...).

Das alles in einen Topf geworfen, einmal kräftig umgerührt und Du hast einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten der Zulassungsanforderungen. :badgrin: :badgrin: :badgrin:

Verwirrt oder aufgeklärt genug?

Wie schon mehrfach angedeutet: am besten Du machst eine Zusammenstellung Deiner Änderungswünsche und gehst damit zu dem Sachverständigen Deiner Wahl (oder mehreren), fragst, ob das jeweils geht und was es kostet. :D
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon oxtorner » 24.06.2014, 18:21

Moin,
zu dem was Oppa geschrieben hat, kommt dann noch zu, das der Tüvler/Dekraist o.w.a.i. etwas eintragen kann, es aber nicht muß! Z. B. kann Dir der Sachverständige die abgebaute Verkleidung eintragen (ja, das steht dann so im Schein), wenn er es für unbedenklich hält. Kann sein ohne Probefahrt, kann sein mit. Meint er aber, dass das zu unkalkulierbaren Fahreigenschaften führt, kann er auch nein sagen.

Ein anderer Sachverständiger sieht es vielleicht anders. Es kann Dir durchaus passieren, das die eine Prüfstelle sagt, machen wir nicht, haben wir keine Ahnung von.

In Gespannkreisen werden die Namen von Prüfer in der ganzen Republik weitergereicht, die bestimmte Eintragungen vornehmen. Beim richtigen Prüfer gehen dann auch so Sachen, wie Reifenbindung austragen, verschiedene Reifengrößen etc. Daher mach, was vorher schon vorgeschlagen wurde: Fahr hin und rede mit den Leuten.

So long
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon sponk » 29.06.2014, 18:41

Kann mich den anderen nur anschließen.
Hab das Ganze gerade mit einem anderen Moped von mir hinter mich gebracht.
Gekürzter Heckrahmen, andere Kotflügel, Stahlflexbremsleitungen von ner anderen Maschine usw.
War alles kein Problem, solang es ordentlich besprochen wird. Hatte bereits im Vorfeld Bilder mitgebracht (HU eines anderen Fahrzeugs) und mit dem entsprechenden Graukittel besprochen. Während des Umbaus dann ab und zu mit Bildern auf dem aktuellen Stand gehalten und nachgefragt, ob das so passt.
Mach dir am Besten ne Liste mit Fragen, die du hast. So vergisst du nix und es klappt alles problemlos.
Achja. Man darf seine Prüfstelle/ den Prüfer frei wählen. ;)
Wie man in den Wald hineinschreit, so klingt es auch heraus ist dabei ne goldene Devise. Verarsch sie nicht, dann sind auch schwierige Sachen eintragbar, bzw. der Prüfer ist bereit den entsprechenden Aufwand, der für die Abnahme nötig ist, zu betreiben.
Wegen Verkleidung austragen scheiden sich die Geister. Der eine sagt "Muss ausgetragen werden-kostspieliges Unterfangen, da Veränderung an Aerodynamik usw. mit Fahrversuch ", während der andere sagt " Was nicht ab Werk eingetragen ist, kann ich nicht austragen!" Alles was eingetragen ist kann dir im Falle, des Falles den A**** retten, weil sich die Versicherung bei einem Unfall weigern kann zu zahlen. Da bringt es auch nichts, wenn man sagt "Der Herr/die Frau soundso vom TÜV hat aber gesagt..."solange der Gutachter das anders sieht ist die Sache gelaufen.
Eintragen was geht und schon bist auf der sicheren Seite.
In diesem Sinne.

Mfg sponk
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Karstenb » 11.02.2017, 07:52

Guten morgen,

Ich stehe im ständigen Kontakt mit meinem Tüvler.

Vor Beginn des Umbau, bin ich mit dem Rahmen und einigen Teilen zu ihm gefahren und haben z.B. besprochen wo ich schneiden und schweißen darf. Nach dem Schweißen und verbauen einiger Teile, war ich wieder bei ihm. Da das kostenlos ist und er gleich Fotos gemacht hat, ist es für die endgültige Abnahme alles leichter und einfacher.
Alle Gutachten, Abe usw möchte er digital haben. Dieses fügt er meiner Akte hinzu.
Der nächste Termin ist vor der Lackierung.

Diese Absprache usw sind verdammt wichtig. So kann man in der Bauphase Fehler vermeiden, die der Abnahme im Wege stehen könnten..

Gruß Karsten
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon strandmicha » 11.02.2017, 10:35

Karstenb hat geschrieben:Diese Absprache usw sind verdammt wichtig. So kann man in der Bauphase Fehler vermeiden, die der Abnahme im Wege stehen könnten..

Gruß Karsten


Richtig. Immer vorab zum tüv und mit ihm deine wünsche durchsprechen. Denn was in Bayern erlaubt wird vom tüv kann in berlin z.Bsp. Schon wieder ganz anders aussehen..... :doubt:
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Oppa » 11.02.2017, 13:32

Kann ich nur bestätigen. Wobei man sich schon merken sollte, mit wem man da geredet hat.

Ist zwar schon 'ne halbe Ewigkeit her, aber mir ist mal passiert, dass ich den gleichen Wagentyp wie ein Bekannter hatte, allerdings mit mehr Motorleistung, und ich wollte ihm seine AHK abkaufen. Wir sind mit beiden Fahrzeugen zum TÜV und ich habe mir bestätigen lassen, dass ich die umbauen kann. Gesagt getan, zur Eintragung wieder zum TÜV und ... "Das geht so nicht, das ist zwar das gleiche Fahrzeug, aber mit anderer Motorleistung..." :shock: Habe dann den Ingenieur benennen können, der vorab die Zusage gab und es lief dann darauf hinaus, dass ich lediglich ein neues Typ-Schild mit entsprechender Einprägung brauchte.

... Aber erst mal "Nein" sagen... :roll:

Hätte ich das nicht in weiser Voraussicht absegnen lassen, wäre ich wahrscheinlich wieder vom Hof gefahren und hätte die AHK in die Tonne gekloppt! :(
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Karstenb » 11.02.2017, 19:26

Moin..

Hier oben legt der TÜV eine Akte an mit Rahmennummer. Dann ist immer alles nachvollziehbar für Jeden.

Grüße aus dem Norden

Karsten
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon oxtorner » 13.02.2017, 16:00

Hi,

Karstenb hat geschrieben:
Hier oben legt der TÜV eine Akte an mit Rahmennummer. Dann ist immer alles nachvollziehbar für Jeden.

Schön, garantiert aber gar nichts! Es ist in das Belieben des prüfenden Sachverständigen gestellt, ob er eine bauliche Veränderung eines KFZ abnimmt oder nicht. Im extrem kann er durchaus sagen, dass ihn das Geschwätz seiner Kollegen egal sei. Es haben sich lediglich Konventionen eingebürgert, an die sich die Meisten halten. Da meine ZZR nahezu original ist, spielt es hier für mich keine Rolle. Für meine Gespanne ist das anders, grundsätzlich anders. Praktisch nichts ist da mehr original, die Eintragungen umfassen zwei Seiten Anhang im Schein. In der Gespannszene werden Namen und Tüvstellen verbreitet, wo man einen Prüfer findet, der unter welchen Bedingungen was einträgt. Je nachdem, was man will, fährt man da hin, spricht mit dem bestimmten Prüfer durch, was gemacht werden wird und vereinbart mit genau diesem einen Termin, wenn man fertig ist. Je komplexer der Umbau, desto weniger werden andere Prüfer sich damit beschäftigen wollen, Dokumentation hin oder her.

Sowas geht soweit, dass es möglich ist, trotz technischer Fehlerlosigkeit, ein Prüfer keine Plakette erteilt, weil er die spezifischen Eigenheiten eines Gespannes nicht kennt. Selbst so erlebt: Termin zur HU bei einem Hamburger Prüforganisation bei einem erfahrenen Gespannfahrer. Der war dann zum Termin nicht pünktlich und ein Anderer prüfte die Maschine durch. Alles soweit in Ordnung - bis zur Probefahrt! Jedes Gespann zieht mehr oder weniger stark auf die Seite, an der der Beiwagen montiert ist. Das ist so und nicht zu ändern, ohne sich extreme Nachteile bei anderen Geschwindigkeiten ein zu handeln. Der Prüfer fährt, um auf Geschwindigkeit zu kommen mit ziemlich viel Drehzahl an. Dabei kommt bei meinem Gespann die Zugmaschine sehr weit aus der Vorderradfederung. (Für Leute mit Ahnung: Telegabel) Ein wenig mehr, und ein Wheelie wäre fällig gewesen. Gleichszeitig hält der Beiwagen natürlich die Zugmaschine auf und dreht das Gespann leicht nach rechts. Beides zusammen, also das Entlasten der Maschinenvorbaus, und das leicht verzögerte Drehen nach Rechts, führt zu einer Schlangenlinie. Ist eben so, weiss jeder Gespannfahrer und gleicht das natürlich permanent aus.

Nicht so der Prüfer, der erschreckt die Vorderradbremse reinhaut und dabei dann genau das Gegenteil erlebt! Jetzt hält die Zugmaschine und der ungebremste Beiwagen zieht das Gespann nach links. Der Prüfer steigt leicht blass ab und attestiert meinem Gespann Verkehrsunsicherheit. So toll! Das die Zulassungplakette abgekratzt wird, will ich natürlich nicht, also fange ich an zu diskutieren. Erstmal sage ich ihm, das nichts, was er eben erlebt hat, für ein Gespann ungewöhnlich sei, sondern, wenn er einfach ein wenig gegen gelenkt hätte, das Gespann einfach gerade aus gefahren wäre. Trotzdem glaubt er mir nicht. Es stellt sich raus, dass das seine erste Gespannfahrt überhaupt gewesen war! Er besteht darauf, dass Fahrzeug Fahrzeug sei. Es gäbe ja Unterschiede bei den Fahrzeugtypen, aber so ein Verhalten könne nicht normal sein. Ich verkneife mir, da ich noch glaube, ihn überzeugen zu können, den Hinweis auf den Physikuntericht der 7. Klasse, Mechanik.

Manchmal habe ich Glück, denn der ursprünglich von mir gewünschte Prüfer kommt in die Halle. Er entschuldigt sich bei mir für seine Verspätung und fragt seinen Kollegen, ob und was er schon geprüft hat. Wortreich und mit allen vier Extremitäten schildert der erste Prüfer das vermeintlich gefährliche Fahrverhalten des Gespannes. "Mein" Prüfer hört sich das alles an und sagt zu seinem Kollegen: "Guck zu!", geht zum Gespann, lässt es an, legt den ersten Gang ein und fährt nur im Leerlauf an. Er lässt den Lenker los und das Gespann macht, was Gespanne dann machen: Es fährt im Kreis. Dann fährt er die Hohe Schule des Gespannfahrens: Beiwagenrad hoch, - Hinterrad hoch und Beiwagen bremsen, - Killerwende nach rechts und links. Als er so ziemlich alles durch hat, was man bei geringer Geschwindigkeit mit dem Gespann machen kann, beschleunigt er und lässt bei ungefähr 60 den Lenker los. Das Gespann zieht weder nach rechts noch nach links, so, wie es sein soll. Alles Gut.

Im Ergebnis überlässt der erste Prüfer dem Zweiten die Abnahme. Überzeugt ist der allerdings nicht davon, dass Gespanne verkehrsicher sein können. Ich bekomme meine Plakette, wenn mein Prüfer auch findet, dass ihm die Fahrwerkseinstellung nicht gefallen würde. Aber da seien die Geschmäcker eben verschieden.

Und die Moral? Wenn man eintragungspflichtige Änderungen vornehmen will, sucht man sich einen Prüfer, der sowas grundsätzlich abnimmt und bespricht alles mit ihm, bevor man anfängt. Ggf. sind, während die Arbeiten fortschreiten, weitere Temine nötig. Den extremsten Fall, den ich kenne, ist eine aus Flugzeugalu selbst gefertigte Vorderradschwinge. Von der ersten Besprechung der Projektes folgten Termine zur Vorstellung der CAD Zeichungen, der Abnahme des vorgesehenen Materials, Belastungsberechnungen, Berechnungen für die Fahrwerksgeometrie, Abnahmen der gefertigten Einzelteile, der Schwinge zum fertigen Zustand und zum Schluß Abnahme des Einbaus und Fahrversuch. Dauer: Fast ein Jahr. Derselbe Prüfer würde allerdings niemals eine Anhängerkupplung an einem Gespann abnehmen. Dafür muß man einen anderen suchen.

Das alles klingt jetzt ziemlich willkürlich und ist es auch. Grundlage jeder Veränderung ist die Strassenverkehrszulassungsordnung. Und die legt ja nicht fest, wie eine ZZR auszusehen hat, sondern, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit sie zulassungfähig ist. Und da gibt es eben Spielräume. Wenn ein Sachverständiger sagt, nach seinem Ermessen geht das so, dann haftet er aber auch dafür, dass das so geht. Ein Prüfer weiss eben, wie eine Gabel aussehen muß, ein anderer, was beim Reifen geht. Und dann gibt es vielen, die gar nichts abnehmen, weil ihnen das Risiko zu hoch ist. Manchmal ist es nötig, auszuloten, was bei einem Prüfer noch geht. Passt das eigene Projekt nicht in das Profil des Prüfer, muß man eben das Projekt anpassen oder sich einen anderen Prüfer suchen. Wie heisst es doch: Durch Reden kommt ein Gespräch zustande.

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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Oppa » 13.02.2017, 23:39

Jo! Hab's halt etwas kürzer geschildert! ;) Aber ist defakto so, nur dass bei mir der Prüfer anwesend war und nur kurz nachgefragt werden musste! :D Und ja, auch da gibt's alte Hasen und Newbies. [-o<
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Karstenb » 14.02.2017, 08:52

Moin...

Ich geb dir ja recht..So wie es bei mir läuft, ist keine Garantie, die Abnahme zu schaffen.. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt, ist höher..

Jeder Umbau ist eine Einzelabnahme.. Wenn der Prüfer dann meint, oh das geht doch nicht, hab ich die A-karte..

Wie du sagst, kommt ihm irgendwas zum Beispiel beim Fahrtest in die Quere, warst das..

Gruß Karsten
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Re: TÜV nach Umbau

Beitragvon Karstenb » 18.07.2017, 07:35

Moin..

Hoffe du bist weiter gekommen..

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