Uiuiui, dass wird ja immer komplizierter.
über die Db-Grenzen beim Vorbeifahren und im Standgas kann ich leider nix sagen, müsste mich erst mal selber schlau machen, und das würde dauern.
Aber zum Auspuff:
Im § 19(2) StVZO geht's nur um Manipulation, und nicht um Verschleiß (z.B. Rost).
Hast du nun eine ABE für deinen Pott (passend zu deiner Maschine), so würde dieser ausgiebig getestet, sicherlich nicht nur mal kurz. Somit ist die ABE ausreichend, und man muß sich als Fahrer nicht noch gedanken machen, ob die ordnungsgemäß erteilt wurde.
Und wenn der Pott mit der Zeit lauter wird, dann gilt hierfür immer noch die ABE. I.d.R. klingt er zwar lauter, der Db-Wert ist aber gleich oder noch im Limit für die ABE.
Bei einer Kontrolle zeigst du die ABE. Dann guckt sich der Polizist den Pott an, und wenn er keine Manipulation oder keinen Verschleiß erkennt, dann ist alles gut.
Sollte sich der Geräuschpegel z.B. durch Rost o.a. erhohen, dann bekommst du von dem netten Polizisten einen Mängelbericht und das wars.
Ist er aber der Ansicht, dass es sich um Manipulation handelt, könnte er die Maschine sicherstellen. Wird dann später keine Manipulation festgestellt, zahlst du auch nix, hast aber für Wochen dein Möp nicht. Dann aber nicht vergessen, evtl. für dich entstandene Kosten wieder einzuklagen und das Schriftstück für die nächste Kontrolle aufheben.
Das wird er aber zu 99% nicht tun, er braucht ja auch einen hinreichenden Verdacht zur Manipulation, z.B. das der Db-Killer ausgebaut ist o.a.!
Hat es dir halbwegs weitergeholfen oder war das zu durcheinader erzählt?
Wird der Pott denn ohne Manipulation oder Verschleiß so viel lauter, dass man es deutlich merkt? ![Embarassed :oops:](./images/smilies/redface.gif)
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)