Änderungen bei Reifenfreigaben

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Silencer
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Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon Silencer » 03.06.2020, 09:33

Ich habe die letzten Tage viel gelernt. Ich wollte Angel GT II aufziehen und habe für die keine Freigabe für die ZZR600 gefunden. Nach einem Telefonat mit Pirelli weiß ich nun auch warum: Die Spielregeln für Reifen haben sich im vergangenen Jahr geändert, Freigaben der Hersteller mehr aus. Pirelli verzichtet deshalb auch bei neuen Reifenserien auf die bekannten Freigabelisten und nennt das zukünftig nur noch "Herstellerinformation".

Das hängt davon ab, ob ein Fahrzeuge eine EU-Zulassung hat oder eine ABE-Nummer, und die ZZR600 E gibt es mit beidem: Bis ca. Baujahr 2000 mit ABE, ab 2000 mit EU. Erkennbar ist das in Ziffer K des Fahrzeugschein, wenn da "e4*...." steht, hat man EU Zulassung.


Fall 1: Fahrzeug hat EU-Typgenehmigung

Dann gibt es drei Möglichkeiten:

1. Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
-> Zulässig

2. Geänderte Reifengröße, liegt aber innerhalb der original eingetragenen Reifengröße
-> "Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomogolation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt", dann ist es zulässig.

3. Geänderte Reifengröße oder Bauart
Zieht man die einfach so auf, erlischt die Betriebserlaubnis. Sofortige Begutachtung und Eintragung ist nötig.

So weit ändert sich also recht wenig, man muss bei 1. nicht mal eine Reifenfreigabe mitführen (für Diskussionen mit der Rennleitung ist es aber trotzdem gut die dabei zu haben) und die Reifenfabrikatsbindung, die vielleicht im Schein steht, entfällt bei 1a.

Krass wird es aber bei den alten Baujahren ohne EU-Typgenehmigung.

2. Fahrzeug ohne EU-Typgenehmigung (mit ABE)
"Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig. Hier ist eine Einzelabnahme und Eintragung nötig."

Bedeutet: Wer zu den armen Schweinen gehört, bei denen in den Fahrzeugbriefen ein spezielles Fabrikat angegeben ist, und dann was anderes fahren möchte (keine Ahnung ob es das bei der ZZR600 gibt, ich kenne das von meiner Honda), der muss die Reifen abnehmen und eintragen lassen - wenn ich das richtig verstehe auch dann, wenn sie die gleichen Größen wie die Originalreifen haben.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon Zauberer » 11.05.2024, 09:14

Das Thema ist wieder auf aktuell geschaltet.
Als Silencer es auf den Tisch brachte, konnte ich damit wenig anfangen.
Ab 01.01.2024 ist das Gesetz wohl aktiviert; aber auch wieder mit Schonfristen.

Zumindest faselte gestern der TÜV-Mensch von Nichts anderen. Der Biker in der Nachbarbox mir einer alten Kawa Z650 erging es nicht anders. Ab Reifen mit DOT nach 2020 müssen eine Eintragung haben. Sie wüssten auch nicht warum, müssten aber darauf achten. Ich war raus aus der Nummer, weil meine Reifen DOT 20 hatten.
Aber ich denke, die Jungs sind nicht auf dem aktuellen Stand, oder der Stand im Netz ist nicht aktuell.

Zumindest sollte man sich schlau machen um für eine Diskussion mit dem TÜV-Menschen vorbereitet zu sein.

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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon Oppa » 11.05.2024, 11:15

Aha! Haben die Lobbyisten der Prüforganisationen mit dem milliardenteuren Beamtenapparat mal wieder eine neue Gelddruckmaschine entwickelt! :roll:

Was macht denn der gute Mensch der Prüforganisation? Er schaut in die Freigabeliste der Hersteller, setzt sich auf's Krad und fährt eine Runde um den Block. Dann druckt er was in den Schein und kassiert 50,-- € oder mehr.

Sicherheitstechnisch kommt dabei vermutlich gar nichts rum. Und ich werde einen Teufel tun und mir die Freiheit nehmen, vorne Brigestone und hinten Michelin aufzuziehen, was da als mögliche, "nutzbringende" Option gehandelt wird. Die Teile sind in der Regel aufeinander abgestimmt.

Sorry, aber an dieser Stelle habe ich das Gefühl, zu viel Steuern zu zahlen! Da wird was ausgebrütet zwischen Politik und Lobby unterm Motto "Hauptsache Kasse machen"!

... mir geht gerade der Hut hoch, deshalb höre ich jetzt besser auf. :(

Fazit: bin mal gespannt, wie oft die Reifenhersteller dann noch neue (bessere) Reifen entwickeln, wenn die Leute drauf achten, dass sie den bereits eingetragenen Reifen lange fahren wollen. Also vor dem nächsten Kauf mal beim Reifenhersteller der Wahl eine Anfrage machen, wie lange der Reifen in Produktion bleibt! Vielleicht schicken dann die Reifenhersteller mal Ihre Lobbyisten los!

Im Fahrzeugschein meiner ersten ZZR stand der Michelin T59 (oder so ähnlich) drin. Der absolute Geradeaus-Holzreifen. Dunnerknispel, wenn ich den heute noch fahren müsste! :shock:

Na ja, ich fahre ja nur relativ wenig auf der Straße und auf der Rennstrecke ist's egal. Hauptsache der Reifen funktioniert und haftet! ;)

Dann bleibt der Michelin PP mal noch 10 Jahre auf der ZZR bis er wegbröselt. Das ist dann wahrscheinlich sicherheitstechnisch absolut sinnvoll! #-o

Glanzleistung, was die sich da ausgedacht haben! Mehr Geld kassieren für weniger Fortschritt. Könnte aber auch sein, dass die die Motorräder so langsam von den Straßen haben wollen... Der Ansatz wäre ja gemacht. :badgrin:
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon ukofumo » 11.05.2024, 12:29

Oppa hat geschrieben:Er schaut in die Freigabeliste der Hersteller, setzt sich auf's Krad und fährt eine Runde um den Block. Dann druckt er was in den Schein und kassiert 50,-- € oder mehr.

Nein-nein... [-X so einfach ist das nicht... für die 50Taler? druckt er dir nen Wisch mit dem du dann zur Straßenverkehrsbehörde dackeln darfst und die drucken das dann in den Schein... natürlich gegen eine "kleine" Bearbeitungsgebühr... :^o
(es verdient also nicht nur die Prüf-Organisation sondern auch der Staat an dem Prozedere...)

Zitat aus dem von Zauberer verlinkten Artikel:

Code: Alles auswählen

Notwendig wird die Abnahme erst dann, wenn die neuen Reifeneigenschaften von den Vorgaben im Fahrzeugschein abweichen. Das Grundprinzip ist damit ähnlich der Handhabung von Rad-Reifen- Kombinationen bei Autos.

Code: Alles auswählen

So ist bspw. bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers nicht automatisch eine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigenschaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein bzw. innerhalb des vorgegebenen Spektrums der Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung liegen.


Das kann man jetzt so lesen das man quasi jeden Reifen der die im FZ-Schein vermerkte Größe hat (in unserem Fall für die ZZR vorne 120/60-ZR17-55W bzw. hinten 160/60-ZR17-69W) raufschrauben kann... jetzt aber kommt die Krux an der Geschichte (zumindest für unsere Zette)....
All das bezieht sich auf Motorräder die mit einer "EU-Typgenehmigung" zugelassen worden sind. Unsere ZZR ist aber noch älteren Baujahres und wurde seinerzeit noch nach "nationalen Recht" (KBA-ABE) zugelassen. Und da wird das Neue Gesetz undurchsichtig! Die UBB (Unbedenklichkeitzbescheinigung) zählt nix mehr, und somit dürften wir eigentlich nur noch den Michelin "Bückstein" den die meisten von uns warscheinlich im Schein stehen haben fahren. Da es meines Wissens diesen "asbachuralt" Michelin überhaubt nicht mehr zu kaufen gibt werden wir demnach gezwungen quasi den neuen Reifen auch dann wenn er der Originalen Dimension entspricht eintragen zu lassen...
Es gibt alledings auch ein "theoretisches" Hintertürchen... man kann sich die Reifenbindung Austragen lassen... das ist aber ein umstrittenes Verfahren, und das machen nicht alle Prüf-Organisationen (bzw. Prüfer) mit, sprich in der Regel bekommt man dann den Reifen eingetragen den man zum Zeitpunkt der Vorführung montiert hatte.

Richtig im Arsch gekniffen sind dabei die Motorräder (70er/80er und älter) wo in der Regel noch Zoll-Größen ohne Reifenbindung im Schein stehen, (z.B. 3.00-18 / 3.50-18) Diese Größen gibt es oft gar nicht mehr, die sind dann quasi gezwungen auf eine "moderne" Reifengröße umzurüsten (90/90-18 btw. 110/80-18), und wenns dumm läuft und der Prüfer ein "sturer Sack" ohne nötigen Sachverstand nur nach den Buchstaben des Gesetz handelt statt seinen "Ermessensspielraum" einzusetzen, hat der jenige dann zwar die neue "moderne" Größe aber auch die Reifenbindung im Schein stehen... (das ist leider kein Ammenmärchen sondern genau so einem meiner Bekannten so mit seiner RD350 BJ.74 wiederfahren)

Ich muss mit meinen beiden (beide BJ.98 - nationale (KBA-ABE) Zulassung und mit Reifenbindung im Schein) im Juni zum TÜV - bin mal gespannt was da auf mich zu kommt :doubt: die letzten beiden male (2020 & 2022) hatte der Prüfer aufgrund der "Neuregelung" und der Übergansfristen nur darauf geschaut ob die Reifengröße derer im Schein vermerkten entstricht, die Reifenfreigaben vom Hersteller interessierten Ihn nicht...
Gruß Uwe
1.) Devil -> ZX9R (ZX900-D1) BJ.98 - 100Tkm
2.) Angel -> ZZR600 (ZX600-E6) BJ.98 - 56Tkm
3.) Dornröschen -> RD250 (1A2) BJ.77 - 47Tkm (im Wiederaufbau)
*Es ist vollkommen egal, wie oft man im Leben hinfällt. Es ist nur wichtig, wie oft man wieder aufsteht.*

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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon Oppa » 11.05.2024, 13:55

Beim 2. Nachlesen ist mir dann aufgefallen, dass es für die älteren Baureihen gilt. Die E-13 und einige wenige BJ's davor sollten eigentlich ähnlich gehandhabt werden wie bisher (Freigabeliste bei passender Dimension). Ich schau gleich mal im Schein nach..., jupp bei mir steht e4*... unter 'K' in der Zulassungsbescheinigung-Teil 1 drin mit dem Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Was letzteres bedeutet, weiß ich nicht, müsste ich nach der Zul-Besch.-Teil 2 schauen, da müsste ich jetzt aber länger suchen... ;) Hat das jemand im direkten Zugriff?

Trotzdem - auch wenn ich persönlich jetzt nicht betroffen bin - was unterscheidet die E-09 von der E-08 in technischer Hinsicht? Hier wiehert der Amtsschimmel aber ganz laut! :(
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