Änderungen bei Reifenfreigaben
- ukofumo
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
ich hab mal ein wenig weiter geforscht...
dabei bin ich darauf gestoßen dass man sich die Reifenfreigaben bei Kawasaki als PDF runter laden kann:
https://www.kawasaki.info/downloads/
https://www.kawasaki.info/downloads/dow ... y=4CN5MRPN
(ich hoffe mal das der zweite Link auch funzt - ansonsten den ersten Liink und da unter "Reifenlisten/Reifenfreigaben" Type und Baujahr angeben)
da ist ne ganze Litanei an Reifen eingetragen - meine Conti SportAttrac-3 natürlich nicht...
wer die Seite weiter runter scrollt findet unter Punkt 14. "Zulassungsdokumente, Datenblätter, Bescheinigungen" auch eine Emil-Addy wo man sich die CoC-Liste für sein FZ anfordern kann...
dabei bin ich darauf gestoßen dass man sich die Reifenfreigaben bei Kawasaki als PDF runter laden kann:
https://www.kawasaki.info/downloads/
https://www.kawasaki.info/downloads/dow ... y=4CN5MRPN
(ich hoffe mal das der zweite Link auch funzt - ansonsten den ersten Liink und da unter "Reifenlisten/Reifenfreigaben" Type und Baujahr angeben)
da ist ne ganze Litanei an Reifen eingetragen - meine Conti SportAttrac-3 natürlich nicht...
wer die Seite weiter runter scrollt findet unter Punkt 14. "Zulassungsdokumente, Datenblätter, Bescheinigungen" auch eine Emil-Addy wo man sich die CoC-Liste für sein FZ anfordern kann...
Gruß Uwe
1.) Devil -> ZX9R (ZX900-D1) BJ.98 - 102Tkm
2.) Angel -> ZZR600 (ZX600-E6) BJ.98 - 59Tkm
3.) Dornröschen -> RD250 (1A2) BJ.77 - 47Tkm (im Wiederaufbau)
*Es ist vollkommen egal, wie oft man im Leben hinfällt. Es ist nur wichtig, wie oft man wieder aufsteht.*
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Schöne Liste; der Download geht.
Mein Pilot Power ist auch nicht aufgeführt.
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der Zauberer
ZZR 600E - immer ein bisschen untermotorisiert
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>>>>> meine Bilder gucken und staunen
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- Oppa
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Ist ja witzig! Ok, die Originalbereifung war 1995 (mein erstes Modell) Michelin A/M 59 (ich schrieb aus der Erinnerung "T 59").
Mindestens die Hälfter der da aufgeführten Reifen gibt's doch gar nicht mehr! Ich wusste noch, dass nach dem 59er von Michelin der Macadam kam. Wo willst Du solche Reifen noch herbekommen. Ok, Pilot Road gibt's ja noch.
Habe jetzt mal bei Michelin nachgesehen für meine 2005er: dort sind unter anderem der PP-CT2 und der PP3 aufgeführt. Allerdings gibt Michelin nur die Baujahre bis 2003 an und der PP3 war vor einem Jahr nicht mehr zu haben und der PP (ohne Nummer) ist als Auslaufreifen deklariert, ist vermutlich aber auch nicht mehr zu kaufen. Ich müsste jetzt mal prüfen, ob die EU-Typengenehmigungs-Nr. in der Reifenliste mit meiner Zette übereinstimmt.
Warum denn einfach, wenn's auch kompliziert geht!
Nachtrag: bei Bridgestone steht nur drin "1993 - ", also ohne Endbaujahr. Und da sind auch alle aktuellen Reifen aufgeführt.
Mindestens die Hälfter der da aufgeführten Reifen gibt's doch gar nicht mehr! Ich wusste noch, dass nach dem 59er von Michelin der Macadam kam. Wo willst Du solche Reifen noch herbekommen. Ok, Pilot Road gibt's ja noch.
Habe jetzt mal bei Michelin nachgesehen für meine 2005er: dort sind unter anderem der PP-CT2 und der PP3 aufgeführt. Allerdings gibt Michelin nur die Baujahre bis 2003 an und der PP3 war vor einem Jahr nicht mehr zu haben und der PP (ohne Nummer) ist als Auslaufreifen deklariert, ist vermutlich aber auch nicht mehr zu kaufen. Ich müsste jetzt mal prüfen, ob die EU-Typengenehmigungs-Nr. in der Reifenliste mit meiner Zette übereinstimmt.
Warum denn einfach, wenn's auch kompliziert geht!
Nachtrag: bei Bridgestone steht nur drin "1993 - ", also ohne Endbaujahr. Und da sind auch alle aktuellen Reifen aufgeführt.
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Hey, Schutzengelchen aufwachen, genug gepennt!
Oppa's Gehhilfe... ...endlich mal wieder mit dem Rollator unterwegs!
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- Mr. Stanley
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Versuche bei TÜV oder Dekra eine Streichung der Reifenbindung zu bekommen. Habe ich für meine Fahrzeuge gemacht.
Darst dann nur noch Reifenpaare von einem Hersteller fahren. Es geht dann auch Metzeler Roadtec 02 für den es noch keine Freigabe gibt.
Darst dann nur noch Reifenpaare von einem Hersteller fahren. Es geht dann auch Metzeler Roadtec 02 für den es noch keine Freigabe gibt.
Zuletzt geändert von Mr. Stanley am 09.06.2024, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
"Ich wusste nicht, dass man Liebeskugeln langsam rauszieht und habe meine Freundin wie eine Motorsäge gestartet."
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Die spinnen die Deutschen
Aber der alte Fahrzeugbrief ist doch ungültig
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Alter , ich Wandere doch aus
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Langsam kann ich, wenn ich einen Rollator brauche
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Guten Morgen an diesem wundervollen Samstag
Das Projekt mit meinem Neuaufbau der 1994er ZZR ist so gut wie abgeschlossen, da der TÜV im Mai abgelaufen ist, werde ich dann Anfang nächster Woche die Reise zum TÜV antreten.
ZZR mit Baujahr 1994
Im Fahrzeugschein steht bei dem Punkt K nur ein -
Eine weitere Eintragung ist unten vorhanden:
Ziffer20 und 21 Nur: Michelin vorn A59X u. hinten M59X
ZZR mit Baujahr 1997
Im Fahrzeugschein steht bei dem Punkt K: G202*
Eine weitere Eintragung ist unten vorhanden:
Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig, Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Wenn ich vom TÜV mit der 94er gekommen bin, werde ich mal berichten was passiert ist.
Das Projekt mit meinem Neuaufbau der 1994er ZZR ist so gut wie abgeschlossen, da der TÜV im Mai abgelaufen ist, werde ich dann Anfang nächster Woche die Reise zum TÜV antreten.
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Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig, Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Was hast Du denn aktuell drauf? Gemäß Wortlaut sollte Michelin ja passen.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Oppa hat geschrieben:Was hast Du denn aktuell drauf? Gemäß Wortlaut sollte Michelin ja passen.
Der freundliche Reifenhändler hat vorne und hinten den Pirelli Angel GTII drauf gemacht. Wenn ich mich recht erinnere,
sagte er dass das alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde.
Falcon1 aus Frankfurt am Main
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Wir werden sehen...
Es gibt halt solche und solche Prüfer. Ich hatte mal einen 100%igen erwischt, hat mir das Moped nicht abgenommen (Profi-Reparatur der Gabeldichtungen Upside-Down). Bin dann zum Schrauber, der hat sich das alles nochmal angesehen, hat beim Prüfer angerufen und ihm zu verstehen gegeben, dass er keine Ahnung hat und das so sein müsse...
Fazit: erstens hat der Prüfer danach immer, wenn ich auf den Hof kam, den Kollegen gerufen und zweitens durfte ich nochmal den Nachprüfbakchich zahlen.
Es gibt halt solche und solche Prüfer. Ich hatte mal einen 100%igen erwischt, hat mir das Moped nicht abgenommen (Profi-Reparatur der Gabeldichtungen Upside-Down). Bin dann zum Schrauber, der hat sich das alles nochmal angesehen, hat beim Prüfer angerufen und ihm zu verstehen gegeben, dass er keine Ahnung hat und das so sein müsse...
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- Silencer
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Falcon1 hat geschrieben:Oppa hat geschrieben:Was hast Du denn aktuell drauf? Gemäß Wortlaut sollte Michelin ja passen.
Der freundliche Reifenhändler hat vorne und hinten den Pirelli Angel GTII drauf gemacht. Wenn ich mich recht erinnere,
sagte er dass das alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde.
"Et het noch imma jot jejange" ist keine Strategie und auch kein guter Rat, zumal wenn er von jemandem kommt, dessen einziges Ziel ist Reifen zu verkaufen.
Selbst wenn man mit "falschen" Reifen durch die HU kommt, wer sagt denn, dass das im Schadensfall nicht Probleme mit der Versicherung gibt? da würde ich mich also nicht drauf verlassen.
Die guten Nachrichten: Ich fahre auch die Angel GT II, meine ist BJ 2003 und hat die E-Zulassung, damit ist das kein Problem.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Silencer hat geschrieben:Falcon1 hat geschrieben:Oppa hat geschrieben:Was hast Du denn aktuell drauf? Gemäß Wortlaut sollte Michelin ja passen.
Der freundliche Reifenhändler hat vorne und hinten den Pirelli Angel GTII drauf gemacht. Wenn ich mich recht erinnere,
sagte er dass das alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde.
"Et het noch imma jot jejange" ist keine Strategie und auch kein guter Rat, zumal wenn er von jemandem kommt, dessen einziges Ziel ist Reifen zu verkaufen.
Selbst wenn man mit "falschen" Reifen durch die HU kommt, wer sagt denn, dass das im Schadensfall nicht Probleme mit der Versicherung gibt? da würde ich mich also nicht drauf verlassen.
Die guten Nachrichten: Ich fahre auch die Angel GT II, meine ist BJ 2003 und hat die E-Zulassung, damit ist das kein Problem.
Auf der Homepage bei Pirelli findet man den Eintrag, dass der Angel GT II auch für die Kawasaki ZZR 600e Baujahr 1993 - 2000 zugelassen ist.
Aus diesem Grund geh ich mal davon aus, dass das dann auch seine Richtigkeit hat. Und wenn es anders kommt lass ich die Reifen einfach eintragen.
Falcon1 aus Frankfurt am Main
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
ukofumo hat geschrieben:Ich muss mit meinen beiden (beide BJ.98 - nationale (KBA-ABE) Zulassung und mit Reifenbindung im Schein) im Juni zum TÜV - bin mal gespannt was da auf mich zu kommt die letzten beiden male (2020 & 2022) hatte der Prüfer aufgrund der "Neuregelung" und der Übergansfristen nur darauf geschaut ob die Reifengröße derer im Schein vermerkten entstricht, die Reifenfreigaben vom Hersteller interessierten Ihn nicht...
Sodele... da ja heuer diese Woche auch das Wetter mal mitgespielt hat....
war ich diese Woche mit meinen beiden Brummfitze beim örtlichen Dekra (in Rees)
Beide Möppis ohne Beanstandung durch - der Prüfer war sogar ob des Alters und der Laufleistungen vom Pflegezustand beindruckt
(kurz zuvor war wohl einer mit ner Karre da wo die Kette völlig rostig drein schaute - lt. seiner Aussage)
bei beiden Möpps hat er auch nur auf die Reifengröße und ausreichend Profil geschaut, irgendwelche Type/Herstellerbindungen hat ihn nicht interessiert (phuh.... glück gehabt ) ich hab dazu aber auch absichtlich nicht näher nachgefragt....
...gemäß dem Motto "keine schlafenden Hunde wecken"
Im nachhinein hab ich dann aber noch gesehen das die Reifen auf der ZZR (ContiSportAttrak3) sogar noch DOT 2019 sind und somit "noch" die Übergangsregelung greift. (es muss aber definitiv ab dem 01.01.2025 die Reifen eingetragen werden...!!!)
Mit meiner ZX9R wäre ich aber definitiv so nicht durch gekommen (Reifen mit DOT 2023) da hätte dann auch die Übergangsregelung nicht mehr gegriffen...
Alles in allem hab ich wohl das Glück gehabt auf einen kompetenten Sachverständigen getroffen zu sein der sein Sachverstand und Ermesensspielraum auch einzusetzen weiß
ABER!!! Trotz allem an alle der Hinweiß: wenn die Reifenbindung nicht explizit ausgetragen ist dann MUSS bis spätestens 01.01.2025 der Reifen eingetragen werden (da hilft dann auch keine Übergangsregelung nix mehr)
Dabei ist es für die ZZR600 egal ob nationale Zulassung (G202) oder EU-Zulassung (e4 irgendwas) In beiden Fällen gilt die Reifenbindung
bei nationaler Zulassung stehts in den Papieren - bei der EU-Zulassung stehts in der CoC-Liste (CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung)
Gruß Uwe
1.) Devil -> ZX9R (ZX900-D1) BJ.98 - 102Tkm
2.) Angel -> ZZR600 (ZX600-E6) BJ.98 - 59Tkm
3.) Dornröschen -> RD250 (1A2) BJ.77 - 47Tkm (im Wiederaufbau)
*Es ist vollkommen egal, wie oft man im Leben hinfällt. Es ist nur wichtig, wie oft man wieder aufsteht.*
1.) Devil -> ZX9R (ZX900-D1) BJ.98 - 102Tkm
2.) Angel -> ZZR600 (ZX600-E6) BJ.98 - 59Tkm
3.) Dornröschen -> RD250 (1A2) BJ.77 - 47Tkm (im Wiederaufbau)
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Silencer hat geschrieben:Ich habe die letzten Tage viel gelernt. Ich wollte Angel GT II aufziehen und habe für die keine Freigabe für die ZZR600 gefunden. Nach einem Telefonat mit Pirelli weiß ich nun auch warum: Die Spielregeln für Reifen haben sich im vergangenen Jahr geändert, Freigaben der Hersteller mehr aus. Pirelli verzichtet deshalb auch bei neuen Reifenserien auf die bekannten Freigabelisten und nennt das zukünftig nur noch "Herstellerinformation".
Das hängt davon ab, ob ein Fahrzeuge eine EU-Zulassung hat oder eine ABE-Nummer, und die ZZR600 E gibt es mit beidem: Bis ca. Baujahr 2000 mit ABE, ab 2000 mit EU. Erkennbar ist das in Ziffer K des Fahrzeugschein, wenn da "e4*...." steht, hat man EU Zulassung.
Fall 1: Fahrzeug hat EU-Typgenehmigung
Dann gibt es drei Möglichkeiten:
1. Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
-> Zulässig
2. Geänderte Reifengröße, liegt aber innerhalb der original eingetragenen Reifengröße
-> "Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomogolation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt", dann ist es zulässig.
3. Geänderte Reifengröße oder Bauart
Zieht man die einfach so auf, erlischt die Betriebserlaubnis. Sofortige Begutachtung und Eintragung ist nötig.
So weit ändert sich also recht wenig, man muss bei 1. nicht mal eine Reifenfreigabe mitführen (für Diskussionen mit der Rennleitung ist es aber trotzdem gut die dabei zu haben) und die Reifenfabrikatsbindung, die vielleicht im Schein steht, entfällt bei 1a.
Krass wird es aber bei den alten Baujahren ohne EU-Typgenehmigung.
2. Fahrzeug ohne EU-Typgenehmigung (mit ABE)
"Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig. Hier ist eine Einzelabnahme und Eintragung nötig."
Bedeutet: Wer zu den armen Schweinen gehört, bei denen in den Fahrzeugbriefen ein spezielles Fabrikat angegeben ist, und dann was anderes fahren möchte (keine Ahnung ob es das bei der ZZR600 gibt, ich kenne das von meiner Honda), der muss die Reifen abnehmen und eintragen lassen - wenn ich das richtig verstehe auch dann, wenn sie die gleichen Größen wie die Originalreifen haben.
Gestern war ich mit meiner ZZR600 E Baujahr 1994 beim TÜV. In meinem Fahrzeugschein sind Michelin-Reifen eingetragen, allerdings habe ich Pirelli Angel GT II drauf. Der freundliche TÜV Prüfer hat genau das bemängelt und teilte mit mit, dass die Reifen eingetragen werden müssen, Kostenpunkt ca. 50,00 - 60,00 €. Obwohl die Reifen eine Freigabe für die 94er haben.
Naja, was will man machen, da wurde scheinbar gute Lobbyarbeit gemacht, eigentlich wieder eine Form von modernem Raubrittertum.
Falcon1 aus Frankfurt am Main
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Letzte Woche den Metzeler Roadtec 02 aufgezogen und TÜV gemacht. Der Prüfer war ein bischen pissig weil er keine Freigabe dafür gefunden hat. Ok, war mein Fehler hatte nicht an die Reifenaustragung gedacht. Habe sie ihm dann gereicht und TÜV bekommen. Der Reifen fährt sich Super, selbst im Regen konnte die Mischung noch zulegen.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Falcon1 hat geschrieben:Silencer hat geschrieben:Ich habe die letzten Tage viel gelernt. Ich wollte Angel GT II aufziehen und habe für die keine Freigabe für die ZZR600 gefunden. Nach einem Telefonat mit Pirelli weiß ich nun auch warum: Die Spielregeln für Reifen haben sich im vergangenen Jahr geändert, Freigaben der Hersteller mehr aus. Pirelli verzichtet deshalb auch bei neuen Reifenserien auf die bekannten Freigabelisten und nennt das zukünftig nur noch "Herstellerinformation".
Das hängt davon ab, ob ein Fahrzeuge eine EU-Zulassung hat oder eine ABE-Nummer, und die ZZR600 E gibt es mit beidem: Bis ca. Baujahr 2000 mit ABE, ab 2000 mit EU. Erkennbar ist das in Ziffer K des Fahrzeugschein, wenn da "e4*...." steht, hat man EU Zulassung.
Fall 1: Fahrzeug hat EU-Typgenehmigung
Dann gibt es drei Möglichkeiten:
1. Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
-> Zulässig
2. Geänderte Reifengröße, liegt aber innerhalb der original eingetragenen Reifengröße
-> "Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomogolation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt", dann ist es zulässig.
3. Geänderte Reifengröße oder Bauart
Zieht man die einfach so auf, erlischt die Betriebserlaubnis. Sofortige Begutachtung und Eintragung ist nötig.
So weit ändert sich also recht wenig, man muss bei 1. nicht mal eine Reifenfreigabe mitführen (für Diskussionen mit der Rennleitung ist es aber trotzdem gut die dabei zu haben) und die Reifenfabrikatsbindung, die vielleicht im Schein steht, entfällt bei 1a.
Krass wird es aber bei den alten Baujahren ohne EU-Typgenehmigung.
2. Fahrzeug ohne EU-Typgenehmigung (mit ABE)
"Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig. Hier ist eine Einzelabnahme und Eintragung nötig."
Bedeutet: Wer zu den armen Schweinen gehört, bei denen in den Fahrzeugbriefen ein spezielles Fabrikat angegeben ist, und dann was anderes fahren möchte (keine Ahnung ob es das bei der ZZR600 gibt, ich kenne das von meiner Honda), der muss die Reifen abnehmen und eintragen lassen - wenn ich das richtig verstehe auch dann, wenn sie die gleichen Größen wie die Originalreifen haben.
Gestern war ich mit meiner ZZR600 E Baujahr 1994 beim TÜV. In meinem Fahrzeugschein sind Michelin-Reifen eingetragen, allerdings habe ich Pirelli Angel GT II drauf. Der freundliche TÜV Prüfer hat genau das bemängelt und teilte mit mit, dass die Reifen eingetragen werden müssen, Kostenpunkt ca. 50,00 - 60,00 €. Obwohl die Reifen eine Freigabe für die 94er haben.
Naja, was will man machen, da wurde scheinbar gute Lobbyarbeit gemacht, eigentlich wieder eine Form von modernem Raubrittertum.
So, gestern war ich bei der Zulassungsstelle und habe bei meiner 94er ZZR 600 die Pirelli Angel GTII eintragen lassen. Ich hatte ja beim TÜV schon das Gutachten zu diesen Reifen bekommen, so dass es bei der Zulassung zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gekommen ist, da es laut Zulassung ja um eine technische Änderung handelt. Es war abgesehen von dem Zeitaufwand ein recht einfaches Prozedere mit einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 €.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
... und was ist, wenn es den Reifen in 3 Jahren nicht mehr gibt? Wieder 40 € oder mehr?
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Wäre es nicht deutlich einfacher, die Reifenbindung austragen zu lassen wenn es möglich wäre? Jetzt hast Du nämlich den Angel drin und wenn Du den aus irgendwelchen Gründen nicht mehr fahren willst, stehst Du wieder da.
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
OxyDUS hat geschrieben:Wäre es nicht deutlich einfacher, die Reifenbindung austragen zu lassen wenn es möglich wäre? Jetzt hast Du nämlich den Angel drin und wenn Du den aus irgendwelchen Gründen nicht mehr fahren willst, stehst Du wieder da.
Ja, das wäre natürlich die beste Möglichkeit, allerdings weiß ich nicht, ob das geht. Bei meiner 97er ist es ja so, ds lediglich im Schein drin steht, das der Vorder- und der Hinterreifen vom gleichen Hersteller sein muss.
Falcon1 aus Frankfurt am Main
Kawasaki ZZR 600 E Baujahr 1997, aktuell 75000km
Kawasaki ZZR 600 E Baujahr 1994, aktuell 1500 km
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Hab da was frisch im Netz gelesen: https://www.echo24.de/leben/auto/aenderung-motorradfahrer-biker-reifen-kuenftig-gilt-tuev-pruefstelle-vorteil-mischbereifung-93270810.html
ZZR 600E Bj. 1999 gekauft August 16 mit 40.012 km
Cagiva Gran Canyon Bj. 98 mit 40.000
Aprilia Falco Bj. 2000 mit 48.500 km
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
so einfach wie das dort von "reifen24.de" geschildert wird ist es leider nicht...
Dort wird ein ganz wichtiger Punkt vershwiegen: Sobalt in der Zulassungsbescheinigung der lapidare Satz: "Reifenbindung beachten" auftaucht bist du im Arscsh gekniffen...
Dort wird ein ganz wichtiger Punkt vershwiegen: Sobalt in der Zulassungsbescheinigung der lapidare Satz: "Reifenbindung beachten" auftaucht bist du im Arscsh gekniffen...
Gruß Uwe
1.) Devil -> ZX9R (ZX900-D1) BJ.98 - 102Tkm
2.) Angel -> ZZR600 (ZX600-E6) BJ.98 - 59Tkm
3.) Dornröschen -> RD250 (1A2) BJ.77 - 47Tkm (im Wiederaufbau)
*Es ist vollkommen egal, wie oft man im Leben hinfällt. Es ist nur wichtig, wie oft man wieder aufsteht.*
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Ich verstehe das so als das genau dieser Passus somit aufgehoben wurde.
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