Reifenfreigabe M3 für " E " Modell
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Reifenfreigabe M3 für " E " Modell
Wird es dieses Jahr keine geben
Ich habe eben mit Metzeler Telefoniert ! Die Test´s sind abgeschloßen und Kawasaki hat keine Erlaubnis für die ZZR 600 E Modell erteilt !
Leider konnte sie mir nicht genau sagen woran es Gescheitert ist ! Im nomalfall wohl nur daran das Kawa bei voll beladenem zustand bei Höchstgeschwingigkeit was zu Bemängeln hatte ! Daran scheitern wohl die Freigaben zu 90% wenn sie nicht erteilt werden
Bevor jetzt die frage kommt ...... aber warum für´s D Modell ! Ja , hab ich auch gefragt !
Antwort !
Das ist kein Aktuelles Fahrzeug mehr von Kawa ! Und dann dürfen die Reifenhersteller die Freigaben ohne Genehmigung des Motorradhersteller´s erteilen !
Für alle E Modell fahrer die den Reifen fahren wollen aber nur mit Freigabe , heißt das warten bis Nächstes Jahr ! Den frühstens da darf Metzeler wieder bei Kawa anklopfen !
Ich habe eben mit Metzeler Telefoniert ! Die Test´s sind abgeschloßen und Kawasaki hat keine Erlaubnis für die ZZR 600 E Modell erteilt !
Leider konnte sie mir nicht genau sagen woran es Gescheitert ist ! Im nomalfall wohl nur daran das Kawa bei voll beladenem zustand bei Höchstgeschwingigkeit was zu Bemängeln hatte ! Daran scheitern wohl die Freigaben zu 90% wenn sie nicht erteilt werden
Bevor jetzt die frage kommt ...... aber warum für´s D Modell ! Ja , hab ich auch gefragt !
Antwort !
Das ist kein Aktuelles Fahrzeug mehr von Kawa ! Und dann dürfen die Reifenhersteller die Freigaben ohne Genehmigung des Motorradhersteller´s erteilen !
Für alle E Modell fahrer die den Reifen fahren wollen aber nur mit Freigabe , heißt das warten bis Nächstes Jahr ! Den frühstens da darf Metzeler wieder bei Kawa anklopfen !
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Keine Freigabe, und nun?
So jetzt ist es soweit, Bummeltour im Berliner Umland, gestern 300km Autobahn und nun hab ich einen Autoreifen unterm Ofen.
Meine erste Wahl war den MOTORRAD Kauftipp Metzeler Sportec M3, und dann der Schock Keine Freigabe... und das als Metzeler Fan.
Nun Pilot Power fahren?
Aber wie ich lesen musste fahren viele von euch trotzdem M3. Wo liegen die Probleme wenn man ohne Freigabe fährt? Gibt es Fahrdynamisch Probleme? Was sagt die Rennleitung? Ich hab noch nie gesehen das die Jungs mehr als nur Größe kontrolliert haben. Auch beim Tüv letztens wurde ich nicht nach der Reifenfreigabe für den montierten gefragt. Letztendlich fahre ich aber doch ohne Versicherungsschutz, wenn man es genau nimmt. Was denkt Ihr?
So jetzt ist es soweit, Bummeltour im Berliner Umland, gestern 300km Autobahn und nun hab ich einen Autoreifen unterm Ofen.
Meine erste Wahl war den MOTORRAD Kauftipp Metzeler Sportec M3, und dann der Schock Keine Freigabe... und das als Metzeler Fan.
Nun Pilot Power fahren?
Aber wie ich lesen musste fahren viele von euch trotzdem M3. Wo liegen die Probleme wenn man ohne Freigabe fährt? Gibt es Fahrdynamisch Probleme? Was sagt die Rennleitung? Ich hab noch nie gesehen das die Jungs mehr als nur Größe kontrolliert haben. Auch beim Tüv letztens wurde ich nicht nach der Reifenfreigabe für den montierten gefragt. Letztendlich fahre ich aber doch ohne Versicherungsschutz, wenn man es genau nimmt. Was denkt Ihr?
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Tach auch,
da ich ja beim Verein der "Rennleitung" bin und gerade einen Lehrgang über "Motorisierte Zweiradfahrer" hatte, hier eine kleine Abhandlung auf die Frage von MELLMAN, was bei einer Kontrolle passieren könnte:
Seit einigen Jahren gilt nicht mehr ausschließlich das nationale Recht, wo du ne ABE oder ne Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigst. Ich glaube seit dem Jahr 2000, bin aber nicht 100% sicher.
Seit dem gilt eigentlich das EU-Recht, bei dem es nicht mehr auf eine bestimmte, im Fz.-Schein enthaltene Marke, ankommt, sondern eben nur auf die Größe der Reifen (und natürlich Verschleiß etc., halt das Übliche).
Bei neuen Möps, eben soviel ich weiß um 2000 rum (könnte mich bei interesse noch mal schlau machen) gilt nurnoch das EU-Recht, da dürfte eigentlich auch im FZ-Schein nix mehr drin stehen als Marke.
Bei älteren Bikes gilt beides, EU- und nationales Recht. Heißt also, das man nicht umbedingt die Marken u. Typen fahren muß, die drinne stehen.
Nun der Haken:
In der Rechtsprechung und auch bei TÜV-Gutachtern ist man sich mal wieder nicht einig !!!
D.h., eigentlich geht ja EU-Recht vor Nationalem Recht, aber manchen Gutachtern bzw. Richtern ist das noch, na sagen wir mal nicht ganz geläufig.
Also was kann passieren:
Bei einer Kontrolle passiert meißtens nix, dort entscheidet i.d.R. nur die Größenangaben. Kann aber passieren, dass man an den Falschen gerät und der das bemängelt. Nun kann man einspruch einlegen und irgenwann vor Gericht hat man nen kundigen Richter und bekommt recht. Oder eben nicht (beim Falschen).
Das Gleiche ist beim TÜV, eigentlich zählt nurnoch die EU-Freigabe, der nachfolger der nationalen ABE (z.B. ein "E1" zeichen auf dem Scheinwerfer), aber eben nicht bei allen. Habe z.B. auch schon probleme bekommen beim TÜV, wegen eines Sportauspuffes für meinen Corsa. Der hatte keine ABE, sondern nur das EU- Prüfzeichen "E1" drauf. Hat er wohl nur durchgehen lassen, weil der in genau der TÜV-Werkstatt montiert wurde.
FAZIT:
Eigentlich ist die Marken- und Typenbeschränkung mit dem EU-Recht nicht mehr aktuell, aber bis dies in jede Ecke der Bürokratie gelant ist, dauert das wohl noch ein paar Jahre, bis dahin muss man wohl noch warten, bis man 100%ig ohne Probleme alleMarken und Typen fahren kann, die man möchte (mit EU-Prüfzeichen).
Also momentan besser noch an altes Recht halten, oder es darauf ankommen lassen, vieleicht trefft ihr nie den Falschen.
Leider wissen das die meißten von uns nicht, da nur wenige so einen Lehrgang bekommen. Vorher wusste ich das auch nicht. Und wenn man dieses Wissen nicht hat, dann muss man eben nach den Angaben im Fz.-Schein gehen, so ist das nun mal. . Also nicht sauer sein, wenn das mal mit der "Rennleitung" ärger gibt.
P.S.: Das oben ist alles nur meine Meinung, nichts für offizielle Zwecke !!! Ich denke ihr versteht mich, ich will euch nur einen Gefallen tun, keinen Ärger bekommen !!! Es ist also alles unverbindlich !!!
da ich ja beim Verein der "Rennleitung" bin und gerade einen Lehrgang über "Motorisierte Zweiradfahrer" hatte, hier eine kleine Abhandlung auf die Frage von MELLMAN, was bei einer Kontrolle passieren könnte:
Seit einigen Jahren gilt nicht mehr ausschließlich das nationale Recht, wo du ne ABE oder ne Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigst. Ich glaube seit dem Jahr 2000, bin aber nicht 100% sicher.
Seit dem gilt eigentlich das EU-Recht, bei dem es nicht mehr auf eine bestimmte, im Fz.-Schein enthaltene Marke, ankommt, sondern eben nur auf die Größe der Reifen (und natürlich Verschleiß etc., halt das Übliche).
Bei neuen Möps, eben soviel ich weiß um 2000 rum (könnte mich bei interesse noch mal schlau machen) gilt nurnoch das EU-Recht, da dürfte eigentlich auch im FZ-Schein nix mehr drin stehen als Marke.
Bei älteren Bikes gilt beides, EU- und nationales Recht. Heißt also, das man nicht umbedingt die Marken u. Typen fahren muß, die drinne stehen.
Nun der Haken:
In der Rechtsprechung und auch bei TÜV-Gutachtern ist man sich mal wieder nicht einig !!!
D.h., eigentlich geht ja EU-Recht vor Nationalem Recht, aber manchen Gutachtern bzw. Richtern ist das noch, na sagen wir mal nicht ganz geläufig.
Also was kann passieren:
Bei einer Kontrolle passiert meißtens nix, dort entscheidet i.d.R. nur die Größenangaben. Kann aber passieren, dass man an den Falschen gerät und der das bemängelt. Nun kann man einspruch einlegen und irgenwann vor Gericht hat man nen kundigen Richter und bekommt recht. Oder eben nicht (beim Falschen).
Das Gleiche ist beim TÜV, eigentlich zählt nurnoch die EU-Freigabe, der nachfolger der nationalen ABE (z.B. ein "E1" zeichen auf dem Scheinwerfer), aber eben nicht bei allen. Habe z.B. auch schon probleme bekommen beim TÜV, wegen eines Sportauspuffes für meinen Corsa. Der hatte keine ABE, sondern nur das EU- Prüfzeichen "E1" drauf. Hat er wohl nur durchgehen lassen, weil der in genau der TÜV-Werkstatt montiert wurde.
FAZIT:
Eigentlich ist die Marken- und Typenbeschränkung mit dem EU-Recht nicht mehr aktuell, aber bis dies in jede Ecke der Bürokratie gelant ist, dauert das wohl noch ein paar Jahre, bis dahin muss man wohl noch warten, bis man 100%ig ohne Probleme alleMarken und Typen fahren kann, die man möchte (mit EU-Prüfzeichen).
Also momentan besser noch an altes Recht halten, oder es darauf ankommen lassen, vieleicht trefft ihr nie den Falschen.
Leider wissen das die meißten von uns nicht, da nur wenige so einen Lehrgang bekommen. Vorher wusste ich das auch nicht. Und wenn man dieses Wissen nicht hat, dann muss man eben nach den Angaben im Fz.-Schein gehen, so ist das nun mal. . Also nicht sauer sein, wenn das mal mit der "Rennleitung" ärger gibt.
P.S.: Das oben ist alles nur meine Meinung, nichts für offizielle Zwecke !!! Ich denke ihr versteht mich, ich will euch nur einen Gefallen tun, keinen Ärger bekommen !!! Es ist also alles unverbindlich !!!
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)
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Sehr schön ! Da ich ja ein hoch anständiger bin , würde ich auch nie auf die Idee kommen ohne Freigabe mir diese geilen Puschen drauf zu machen !
Vom wem sprichst du?
der Zauberer
ZZR 600E - immer ein bisschen untermotorisiert
E-Model Bj.96 74.000km
>>>>> meine Bilder gucken und staunen
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Hi @ll !!!!!
seit 28.06.2006 besitze ich einen neuen EU_Fahrzeugschein, weil ich aufs sesionkennzeichen gewechselt habe und dort steht jetzt unter Nr. 22 nicht mehr wie beim alten schein die hersteller und reifentype mit größe drin sondern " Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig" mehr nicht. dennoch stehen unter Nr. 15.1 und 15.2 dir größen der gummis drin die momentan auf dem bike sind.
auf der rückseite steht noch dieses
"Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3
andere als die angegebenen bereifung können im rahmen der gültigen betriebserlaubnis/eg-typengenehmigung am fahrzeug angebracht werden. ein zusätzliches gutachten und die änderung oder neuaustellung der zulassungsbescheinigung teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."
der teil 1 ist der fazhrzeugschein selber
könnte ich jetzt den M3 fahren oder prüft der nette mann im grünenkittel die freigabe ?
oder entfällt jetzt das ständige gutachten bezahlen da ja jetzt nichts mehr im fzgsh drin steht ?
die polimanzei wird es nach dem neuen EU_Fahrzeugschein nicht erkennen was feigegeben ist, so laut meiner schwester sie schicken dich lediglich zum Tüv und der muß das entscheiden wies weiter geht.
würde im alten schein was anderes drin stehen wie ich fahren ist es klar was passiert.
stehn lassen und anzeigen wegen fahren ohne betriebserlaubnis was wiederum folgekosten mit sich trägt.
Mfg Freshmaker
seit 28.06.2006 besitze ich einen neuen EU_Fahrzeugschein, weil ich aufs sesionkennzeichen gewechselt habe und dort steht jetzt unter Nr. 22 nicht mehr wie beim alten schein die hersteller und reifentype mit größe drin sondern " Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig" mehr nicht. dennoch stehen unter Nr. 15.1 und 15.2 dir größen der gummis drin die momentan auf dem bike sind.
auf der rückseite steht noch dieses
"Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3
andere als die angegebenen bereifung können im rahmen der gültigen betriebserlaubnis/eg-typengenehmigung am fahrzeug angebracht werden. ein zusätzliches gutachten und die änderung oder neuaustellung der zulassungsbescheinigung teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."
der teil 1 ist der fazhrzeugschein selber
könnte ich jetzt den M3 fahren oder prüft der nette mann im grünenkittel die freigabe ?
oder entfällt jetzt das ständige gutachten bezahlen da ja jetzt nichts mehr im fzgsh drin steht ?
die polimanzei wird es nach dem neuen EU_Fahrzeugschein nicht erkennen was feigegeben ist, so laut meiner schwester sie schicken dich lediglich zum Tüv und der muß das entscheiden wies weiter geht.
würde im alten schein was anderes drin stehen wie ich fahren ist es klar was passiert.
stehn lassen und anzeigen wegen fahren ohne betriebserlaubnis was wiederum folgekosten mit sich trägt.
Mfg Freshmaker
Beschleunigung ist wie S.. ohne Gummi, Risiko was sich kontrollieren lässt.
Bj´99 E Modell 40000km
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Mal wieder bei Metzeler-Pirelli nachgefragt:
Anbei die Antwort:
Anbei die Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Testergebnisse mit der gewünschten Kombination auf Ihrem Motorrad liegen nicht vor, da kein Freigabeverfahren durchgeführt wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen als einzige Möglichkeit zur Eintragung des Metzeler Sportec M3 die Einzelabnahme durch einen Sachverständigen anbieten können. Der Reifenhersteller kann hierzu nur die technischen Daten der Reifen bescheinigen. Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Datenblätter auf Wunsch per Post oder Fax zu. Setzen Sie sich vorab bitte mit Ihrer zuständigen TÜV/Dekra-Stelle in Verbindung.
Viele Grüße
Pirelli Deutschland GmbH
Kundendienst München
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vielleicht klappt es ja demnächst weil die zzr aus dem program raus ist.
das trifft ja dann auch auf das e modell zu.
D Modell
ist kein Aktuelles Fahrzeug mehr von Kawa ! Und dann dürfen die Reifenhersteller die Freigaben ohne Genehmigung des Motorradhersteller´s erteilen !
das trifft ja dann auch auf das e modell zu.
D Modell 69.000 km und ASGARD
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