Motorrad ASU

Alles über die allgemeine Technik der ZZR 600
Griebel
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Motorrad ASU

Beitragvon Griebel » 15.03.2006, 17:32

Habe heute meine ZZR kurzer Hand aus dem Winterschlaf geweckt!
Ohne Mucken sprang das Möpp nach 4 Monaten Standzeit an.
Ich bin ohne Umweg die zwei Km zum Tüv
Zwar zwei Monate früher als nötig, so habe ich mir und meiner ZZR die Abgas Sonder Untersuchung gespart.
Die ab April auch für Motorräder Pflicht wird und 20.- bis 35.- € kosten soll.

Ich war sofort dran und 5 min später war die 08 ter Plakette drauf.

Jetzt kann der Frühling kommen.
Gruß Andy

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Beitragvon Futzi » 15.03.2006, 17:43

-closed-
Zuletzt geändert von Futzi am 10.11.2007, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.

Griebel
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Beitragvon Griebel » 15.03.2006, 17:45

Köln Sonnenschein 12°C.
Selbst der Prüfer meinte reiner Nepp die ASU!

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Beitragvon Maddin_HH » 15.03.2006, 18:32

Hab heute auch TÜV bis 08 bekommen und noch die Abnahme für die Drossel. Musste 68,- € dafür hin blättern! :shock:
Naja, nun kann ich es morgen anmelden und dann gehöre ich auch wirklich zu den ZZR-Fahrern und nicht nur ZZR-Besitzern! *Juchuu* :lol:

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Beitragvon Francis » 16.03.2006, 10:58

Werde mich die Tage auch zum Tüv begeben :mrgreen:

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Beitragvon Mad-Dog » 16.03.2006, 11:00

ja mach mal .. vielleicht klappt es bei dir ja auch mit dem 2.4. ;-)

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Tach auch.

Beitragvon Gast » 18.03.2006, 14:35

Meine hat seit heute auch wieder bis 2008 TüV! 8)
War soweit alles kein Problem. Hat mich hier 33,- € gekostet und
war nach 3 min. und 7 min. fertig!
By the way... brauch noch einen neuen Reifen diese Saison.
Hatte jetzt Bridgestone drauf. Und wollte mir den BT 020 von denen
besorgen. Welchen könnt Ihr empfehlen???

Danke und Gruß aus Bonn.

Simon.

PS: Wünsche allen hier eine sonnige Moped-Saison. :P

Das war User Fox696

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Beitragvon euer » 18.03.2006, 21:20

Probier mal den Pilot Power. Der hat immer genügend Reserven und ist recht fix warm. Den Pilot Road will ich als nächstes testen.

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Beitragvon dolmann » 19.03.2006, 14:07

Griebel hat geschrieben:Köln Sonnenschein 12°C.
Selbst der Prüfer meinte reiner Nepp die ASU!


jaja da ham die herren Politiker mal wieder ne einnahmequelle gefunden denn laut der Zeitung Motorrad Fahren in Deutschland 3,9 Millionen Mopped und im schnitt nur 5000 km im Jahr dabei werden 1,17 milliarden liter Sprit verbrutzelt! im gegensatz dazu verbrauchen die 40 Millionen PKW das 30fache hinzu kommen noch Schwerlastverkehr Kraftwerke Heitzungen!! jaja und uns wird der Spass noch mehr verdorben was kommt als Nähstes db-wert bei 10 :x :evil: !!!

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Beitragvon Roadrunner » 20.03.2006, 08:55

Werde wohl Heut oder Morgen auch zum TÜV fahrn ! Wäre eh im Mai fällig ! Mal schaun wie´s läuft !!! :wink:
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Beitragvon Zauberer » 20.03.2006, 10:02

Genau so meinte ich das. Ab 5 Browserfenstern wird es unübersichtlich. Dann wird schon mal eins geschlossen.
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Beitragvon Roadrunner » 20.03.2006, 12:28

So , ich war bei Dekra !!!

Seine erste Antwort frage war ! ..... Oh ! Wir können ja gar kein TÜV machen da sie ja erst im Mai 05 dran sind ! ...... :shock:

Ich sagte .... Egal ! Trotzdem machen ! :D

Er meinte dann ... achso , Sie möchten sich um die neue AU drücken !

Ich , Ja ! So ist es ! :lol:

Dann fing er an zu schauen !! Bitte Licht einschalten ! Jetzt dachte ich kommts gleich ! ( Rücklicht ohne ABE ) ! Und er schaute ... schaute genauer und noch genauer !!! Und ! Es kam nichts ! :wink: Er war wohl recht verwirrt ! :D :D :D Ok weiter gings ! Bremslicht , Blinker , Reifen ! Oh..... meinte er ! Der Hinterreifen sollte dann aber demnächst gewechselt werden !
Ich , Jo , demnächst wenn die Freigabe für den Nachfolger da ist !!! Er , OK !
Und wieder schaute er nach dem Rücklicht und den Blinkern ! ........ Sind das schon LED leuchten ......? Ich nur kurz und Bündig .... JA ! er dann .... hmmmmm Verwunderlich ???????? Ich dachte ... mir doch egal ! Und dann kam nur noch ... OK , kommen sie mal bitte mit ! 33 euro abdrücken , Papiere wieder entgegen genommen und wieder raus zum Moped ! :wink: Stempel drauf und Aufwiedersehn bis in 2 Jahren ! :lol:

Und ein kleines Schmankerl noch für mich ! Jetzt ist sogar der Neue TÜV stempel in Blau ! Passend zum Moped ! :lol:

Bei einer kleinen Diskussion über die neue AU meinte er auch das wohl 99% aller Vergasser Moped´s erst mal durch rasseln werden !!!! :evil:
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Beitragvon kawasurfer » 20.03.2006, 12:52

die frage ist dann, wie die 99% es jemals wieder auf die straße schaffen sollen? ich habe zum glüch meine verbindungen wo ich auch mit den oldtimern meine HU immer bekomme.
es wird ja wohl dann keine mobilen untersuchungen geben, bei denen die auch maschinen stilllegen können oder?
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der schönste weg zwischen zwei punkten ist eine kurve - oder eine S-kurve?

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Beitragvon Zauberer » 20.03.2006, 13:03

kawasurfer hat geschrieben:es wird ja wohl dann keine mobilen untersuchungen geben, bei denen die auch maschinen stilllegen können oder?

Das wäre ja die Hölle. Bring da bloss keinen auf eine lukrative Einnahmequelle.
Stell dir das mal bildlich vor:
Mobiler Teststand, Pürfung und ab auf den Transporter und wech von der Strasse. :shock: Da könnten die an einem schönen Wochenende die Mopedreihen anständig lichten.
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Beitragvon kawasurfer » 20.03.2006, 13:06

wer weiß, auf was für ideen die schon gekommen sind.
aber mal ehrlich, wie soll man denn die hürde schaffen, wenn man einmal durchgefallen ist. serienauspuff unf lufti usw ist schon klar, aber das wird kaum reichen oder?
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Beitragvon Mad-Dog » 21.03.2006, 07:39

Um das Rad nicht zweimal zu erfinden:

Mal ein "zitat" "quote" aus dem "alten" Forum hiereinkopiert:

Link dazu nebst der amtlichen Verordnung:
http://www.abgasuntersuchung-motorrad.d ... .28.0.html


Die Abgasuntersuchung bei Motorrad wird zum 1.04.2006 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt müssen die meisten Motorräder im Zuge der Hauptuntersuchung ebenfalls die Abgasuntersuchung bestehen.



Und hier kommen die Details....

Umweltuntersuchung Motorrad

Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen.

Nahfeldgeräuschmessung

Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.

Anforderungen an den Messplatz

Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.

Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.
Durchführung der Messung

Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
• ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
• ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.

Ergebnis der Messungen

Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.

Durchführung der Abgasuntersuchung

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.

Nachweis der Abgasuntersuchung

Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.

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Beitragvon Roadrunner » 21.03.2006, 08:52

Kurz um , Läuft das wie bei den alten PKW´s mit Vergasser Motoren ohne Kat !!!
Vor der HU die Leerlaufgemisch schraube sogut wie zu drehn !

Ergo ! Abgassnorm erfüllt > Moped läuft Scheiße !!!

Hinterher wieder wie gewünscht einstellen ! Moped läuft sauber , alle Öko freaks sind beruhigt und die Welt ist " Grün " und so schön Sauber !!! :wink:
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Beitragvon Gast » 21.03.2006, 12:07

In meiner alten Firma wurde auch dem Abwasser solange Frischwasser beigemischt, bis die Grenzwerte eingehalten wurden. Zu pfuschen ist doch normal in Deutschland!
Nur um die Gebühren wird man sich nicht drücken können, aber das ist ja offensichtlich auch das Hauptanliegen der Macher dieser Verordnung.

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Beitragvon dolmann » 21.03.2006, 12:32

roadrunner hat geschrieben:So , ich war bei Dekra !!!

!! Bitte Licht einschalten ! Jetzt dachte ich kommts gleich ! ( Rücklicht ohne ABE ) ! Und er schaute ... schaute genauer und noch genauer !!! Und ! Es kam nichts ! :wink: Er war wohl recht verwirrt ! :D :D :D Ok weiter gings ! Bremslicht , Blinker , Reifen ! Oh..... meinte er ! Der Hinterreifen sollte dann aber demnächst gewechselt werden !
Ich , Jo , demnächst wenn die Freigabe für den Nachfolger da ist !!! Er , OK !
Und wieder schaute er nach dem Rücklicht und den Blinkern ! ........ Sind das schon LED leuchten ......? Ich nur kurz und Bündig .... JA ! er dann .... hmmmmm Verwunderlich ???????? Ich dachte ... mir doch egal !


wenn das so einfach war mit dem TÜV-menschen will ich auch in naher zukunft ein LED Rücklicht haben!!
wie war das noch mal mit der Bestellung bei den Jungs wer hatte sich darum gekümmert wegen sammelbestellung !!???!!

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Beitragvon Mad-Dog » 23.03.2006, 07:58

Wenn es jemanden interessiert:

In der aktuellen Ausgabe der Motorrad News findet man einen 3-4 seitigen Bericht zur neuen AUK.

Ebenfalls findet man nach und nach unter dem o.g. Link (paar Beiträge höher)oder hier:

http://www.abgasuntersuchung-motorrad.d ... .28.0.html

eine fortgeführte Tabelle mit den Referenzwerten.

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Beitragvon Fledermaus » 24.03.2006, 09:42

Hab letzthin von nem TÜV-Prüfer die Auskunft bekommen: Wenn alle Teile serienmäßig sind und der Luftfilter sauber ist, dürfte es keine Probleme geben...
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Beitragvon Maggo » 25.03.2006, 07:57

Hi ich häng mich auch mal hier rein.
Die Mopeds haben von hause aus doch schon mal den abgastest bestanden, und unterliegen auch den zum baujahr gültigen normen.
Laut meinem Vater (TÜV Sachverständiger) gibt es da kaum Probleme mit den original Teilen. Zitat:

Wenn sie läuft, besteht die auch die ASU.

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Beitragvon Roadrunner » 25.03.2006, 08:02

Sehr schön ! Nur wer hat noch alles Original ! :wink:

Es wäre net wenn Du dich im " Ich bin neu Hier " thread mal noch eben vorstellst ! :wink:
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Beitragvon ZX » 25.03.2006, 10:30

roadrunner hat geschrieben:Sehr schön ! Nur wer hat noch alles Original ! :wink:


Ich mein bester :wink:
Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

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Beitragvon Comtex » 25.03.2006, 13:50

[quote="roadrunner"]Sehr schön ! Nur wer hat noch alles Original ! :wink:

Ich auch!!! :!:


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