Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden ?

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Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden ?

Beitragvon Tiefflieger600 » 09.08.2008, 15:55

Hallo

Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden, oder kann sie weiter ohne Probleme drin stehen bleiben. Die orginal vorhandene KW-Zahl von 72 bleibt ja weiter bestehen. Der Versicherung muss man ja auf jeden Fall die geänderte Leistung mitteilen.

Beim Auto kann ich ja z. B. auch andere Felgen eintragen, kann aber weiter mit den Orginal im Schein vorhanden Felgen weiterfahren. Oder wenn man von Sommmerreifen auf Winterreifen wechselt, fährt man ja nicht jedes Mal zum TÜV.

Klärt mich mal auf ;)

gruß

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Electrical Shock
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Beitragvon Electrical Shock » 09.08.2008, 16:07

Muss drinstehen ohne Leistungsbeschränkung(o.Lb)
Greetz Electric@l $hock



Hatte mal eine ZZR 600 // Bj.99 // PS.98_____
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Beitragvon sascha » 09.08.2008, 16:26

ausserdem stehen im gedrosseltem zustand keine 72 kw im schein,
zumindest war das bei mir so

gruss sascha
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Beitragvon Superfly_HOF » 09.08.2008, 18:33

Ja muss! Vom Tüv abnehmen lassen und danach die Papiere bei der Zulassungstelle ändern lassen.
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Beitragvon Zauberer » 10.08.2008, 14:29

Du musst deine Drosselung umschreiben lassen auf 72 kw
Ohne Drosselung hat die ZZR 74 kw und geht in die hohe Versicherungsklasse.
der Zauberer
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E-Model Bj.96 74.000km
>>>>> meine Bilder gucken und staunen

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Beitragvon Tiefflieger600 » 12.08.2008, 18:30

Hallo

Problem hat sich erledigt. Die Drosselung gilt für 72kw, habe es dem altem Fahrzeugbrief entnommen. 74kw wurde gestrichen und auf 72kw umgeschrieben, daher die Drosselung. Für 2kw so ein Riesen Aufwand, neija der Versicherung zur Liebe ;)

gruß


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