Nein. Eine Änderung des Ritzelverhältnis bzw. der Übersetzung ist generell eintragungspflichtig, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und somit Dein Versicherungsschutz.Schwab hat geschrieben:Aber vom Versichrungsschutz ist es egal?
Nur wenn Du einen TÜV-Prüfer findest, der Dir Deine Bastelei einträgt darfst Du damit legal fahren, sonst nicht. Und so einen TÜV-Prüfer wirst Du schwerlich finden.
Abgesehen mal vom technischen und rechtlichen Aspekt: Du bist 17 und fährst derzeit eine 125er Eliminator Japan-Chopper mit 12 PS und knapp 10NM Drehmoment. Auch mit Drossel und Originalübersetzung wird die ZZR komplett neu und sehr sportlich für Dich sein. Die Zette ist keine Mofa oder Roller an der man schraubt um 35 statt 25 km/h zu haben.
Gruß
sanplis