Aaargh - die Leistungseintragung

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Larsman
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Aaargh - die Leistungseintragung

Beitragvon Larsman » 17.04.2008, 13:13

Hola,

wie bereits berichtet bin ich ja nun auch stolzer Besitzer ner ZZR600(D).

Selbige war in der Vergangenheit auf 34 PS gedrosselt, ist auch - neben der vorherigen 98 PS Eintragung - so im Brief vermerkt.

Der Vorbesitzer - ohne Kommentar - hat die Drossel selbständig ausgebaut und ist offen gefahren, der Bock aber nur auf 34 PS registriert.

Ich wollte die nun heute ohne Leistungsbeschränkung auf mich zulassen, die Zulassungsstelle hat dieses nicht akzeptiert und erstmal die 34 PS eingetragen.

Telefonat mit der DEKRA hat ergeben, sie benötigen das Gutachten über die Drosselung, selbiges habe ich aber nicht vorliegen, der Vorbesitzer auch nicht mehr.

Super Sache, sie könnten dann nichts für mich tun. Der TÜV bot mir nur die Option einer Einzelabnahme an.

Ich verstehe den Hick-Hack nicht so ganz, immerhin geht es ja um die Eintragung einer ENT-Drosselung, ich erwirke damit ja hinsichtlich Versicherung etc. pp. keinerlei Vorteile.


Habt ihr eine Idee, was ich nun tun muss.?

Verwirrte Grüsse :shock: ,

Lars

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Caspar
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Beitragvon Caspar » 17.04.2008, 13:30

Jetzt warte mal ,ob jemand hier eine ABE dafür hat ;) dann kannst du damit ja wieder zum Tüv oder du machst die Einzelabnahme aber die Kostet bestimmt wieder einen Haufen Geld.Wie gesagt warte mal ab, bis hier ein paar Leute dein Problem gelesen haben,das wird alles ganz Easy laufen ;)
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Beitragvon Mad-Dog » 17.04.2008, 13:34

zumal jemand bestätigen muß, dass Du ja die "98" PS Drossel eingebaut hast und nicht mit unerlaubten 101 PS mit einer 98 PS Versicherung ,-)

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Beitragvon Maddin_HH » 17.04.2008, 13:54

Und im alten Brief bzw. ZB 2 steht nur die gedrosselte Variante drin?

Ich war letztes Jahr, als ich meine Drossel austragen lassen hab, beim TÜV und hab gesagt: " ich hab meine Drossel ausgebaut und möchte das jetzt austragen lassen" Da meinte der TÜV-"Affe" nur: "na das muss ich dir dann wohl glauben, wer würde die auch freiwillig drin lassen?!"
Er hat mich dann nach den ganzen "offenen" Daten gefragt, aber die wusste ich nicht. Wir haben dann die ungefähren Werte genommen.(Ich habe einige Werte geschätzt.
Alles lief ohne irgendwelche Papiere oder ABE´s ab. Dann zur Zulassungsstelle mit dem TÜV Gutachten und umtragen lassen. Nun kann es natürlich auch sein, dass du ein blöden TÜV-"Affen" erwischt hast....
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Beitragvon Larsman » 17.04.2008, 13:55

@Mad-Dog:

Im Brief war noch nie was anderes als 98 PS eingetragen, hat das D-Modell also originär mehr als 100 PS und wurde vers.freundlich auf 98 PS gedrosselt? Was für ein Sch%&§$

Einzelabnahme beim TÜV klingt nach nicht so preiswert...

Dann warte ich mal ab...

Danke schon mal!


Doch doch, im Brief sind halt zwei Varianten eingetragen, originär die 98 PS und dann ist vor knappen 2 Jahren halt die Drosselvariante eingetragen worden.

Ich dachte mir auch, dass die ENT-Drosselung ja kein Akt sein kann in der Eintragung. Ich habe ja keinen Vorteil hinsichtlich der Versicherung...


edit-Funktion nutzen bitte !!

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Beitragvon Alfa » 17.04.2008, 14:02

Ich versteh das Problem nicht....

In deinem Brief stehen ja scheinbar noch die alten 98 PS drin, war bei mir auch so. Habe die Drossel damals ausgebaut, bin zum Tüv gefahren und habe gesagt wieder offene Leistung. Der hat dann nachgeschaut was vorher drin stand (also die 98 PS) und hat das wieder eingetragen. Das war auch schon alles.

Fahr doch einfach mal die TÜV-Stellen in deiner Umgebung ab, ich hab zwischen den einzelnen Prüfern schon den ein oder anderen Unterschied feststellen können ;-)
Tunst du noch, oder fährst du schon?
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Beitragvon Superfly_HOF » 17.04.2008, 14:13

Also entdrosseln war bei mir kein Problem. Hab der Versicherung (sprich meiner Vertreterin persönlich) mitgeteilt das meine Maschine umgebaut worden ist und nun offene Leistung hat, sprich 98 PS. Die wollten nicht mal nen Nachweis dafür, dass es tatsächlich so ist!? Danach bin ich mit dem Motorrad zum Tüv vorgefahren und hab gesagt, dass meine Maschine nun offen ist und er mir die offene Leistung abnehmen soll. Gutachten für ne Drosselung wollte er nicht, da er meinte, die D hat eh nur max. 98 PS im Originalzustand und ich würde mich ja selbst bescheisen wenn ich die Drossel noch drin hätte. Tüver hat nur gefragt wie sie gedrosselt war und wer die Drosslung ausgebaut hat. Ich sagte mit Reduzierscheiben im Vergaser und das ich sie sielbst ausgebaut habe. Kurze Probefahrt durch den Tüver und schon hat er mir die 98 PS mit Tüvbericht abgesegnet. Ab zur Zulassungsstelle und die Fahrzeugpapiere umändern lassen. Und wenige Tage später kam die Mitteilung der Versicherung über die Änderung der Kfz-Haftpflicht wegen Leistungsänderung, bezeichnet mit 72 kw laut Versicherungsschein.

Geh mal zum Tüv und nicht zur Dekra oder ruf dort mal an was die dazu sagen. Als ich sie damals auf 34 PS drossln lassen habe hatte ich net mal ein Gutachten gehabt. Der damalige Tüver hat sich einfach eines aus seinen Dateien rausgesucht was von der Bezeichnung her grob hinkam und ist mal ne Runde gefahrn. :roll:
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Beitragvon Larsman » 17.04.2008, 14:20

Danke für die Tips, werde dann mal morgen zum TÜV schraddeln.

Mal sehen was das gibt.

Ich war so vermessen zu glauben, die Damen in der Zulassungsstelle könnten bei der Zulassung die 98 PS-Variante des Briefes berücksichtigen.

Also probiere ich mal den TÜV.

Cheers,

Lars

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Beitragvon Superfly_HOF » 17.04.2008, 14:57

Nene, musst immer zum Tüv/Dekra oder was es sonst noch für Überwachungsorganisationen gibt. Egal ob in deinem Brief die alte Leistung drinsteht, oder auch mehrere, immer schön beim TÜV vorführen, denn ohne deren Abnahme ändert die Zulassungsstelle, welche immer den aktuellsten Stand der Fahrzeugdaten benötigt und bestätig haben will, im Fahrzeugschein nichts (außer vieleicht deine Wohnanschrift und deinen Namen ;))
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Beitragvon Freki » 17.04.2008, 21:10

Das Problem hatte ich auch:
Ich musste zum TÜV und durfte zu dem Zeitpunkt dann offen fahren, also Dacht ich okay sag dem Dekratypen einfach dass die Drossel raus ist. Der hat sich dann auch quer gestellt. Ich bin dann zur Motorradwerke und hab den TÜV da machen lassen, der Gutachter war dann so freundlich ein Gutachten über die Entdrosselung ausgestellt, mit dem du dann zur Zulassungsstelle gehen kannst und die Daten im Schein werden geändert.
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Beitragvon Larsman » 29.04.2008, 08:14

Fast vergessen hier noch ein Update zu geben.

Ist zwar nicht so richtig wichtig, dennoch mag ich euch sagen wie Recht ihr gehabt habt :)

Die DEKRA hatte sich geweigert (kann aber auch an der Niederlassung liegen), dann bin ich beim dem Onkel vom TÜV vorgefahren.

Der ist dann zwei mal ums Möp geschlichen, murmelte dabei verschwörerisch "so so, offene Leistung eintragen", leuchtete ein paar Mal wohin, wollte dann noch die Reifenfreigabe sehen.

Tja, 37.50 € :cry: später hatte ich dann das Gutachten für die Zulassungsstelle.

Der TÜV-Verein hat auch die Lizenz zum Gelddrucken, nahezu unglaublich.

Nochmals "DANKE" an alle!

Cheers,

Lars
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Beitragvon florian.kramer » 29.04.2008, 08:19

dann is ja gut wenn du deine leistung eintragen konntest

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Beitragvon Duffy » 04.05.2008, 12:01

jetzt nochmal nachhaken muss....meine war ja auch gedrosselt, und bei der 21erabnahme steht nu im prüfbericht 98ps...reicht der prüfbericht als nachweis aus???oder muss ich das noch anderweitig bescheinigen können???
gruss duffy
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Beitragvon Duffy » 08.05.2008, 09:24

auch wenn es unter spam fällt...sorry dafür... aber hat keiner ne antwort für mich????
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Beitragvon florian.kramer » 08.05.2008, 09:27

ja brauchst halt nen neuen fahrzeugschein

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Beitragvon Duffy » 08.05.2008, 09:32

den bekomm ich ja eh beim anmelden, die frage ist ja nur, ob ich die leistungsänderung anderweitig belegen muss, oder ob der tüv bericht in dem die 98 ps stehen ausreicht...denn im brief stehen die 34 und da wurde nix geändert...
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Beitragvon florian.kramer » 08.05.2008, 09:33

dazu kann ich nichts sagen weiß ich nicht, frag doch einfach mal beim tüv nach. da kurz anrufen und fragen

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Beitragvon Freki » 08.05.2008, 13:41

Was ist denn ne 21er Abnahme?

Die bei der Zulassungsstelle gehen in der Regel von den Daten aus die im Fahrzeugbrief stehen. Wenn du jetzt die Maschine drosselst oder entdrosselst macht das normalerweise die Werkstatt und bei denen erstellt der Tüvler auch ein Gutachten über die (Ent)-Drosselung. Ich denke mal welche Leistung auf deinem Prüfbericht draufsteht ist denen bei der Zulassungsstelle ziemlich egal. Die brauchen halt den extra Wisch, beim Prüfbericht kann sich der Prüfer ja auch verschrieben haben.
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Beitragvon florian.kramer » 08.05.2008, 13:44

und was mach ich denn wenn ich meine maschine selber entdrossel....

dann hab ich ja kein gutachten....

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Beitragvon Superfly_HOF » 08.05.2008, 14:13

@ Freki

21er Abnahme wäre ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Hat mit diesem Thema allerdings nix zu tun. Hier ist das Thema ne Änderungsabnahme nach § 19 StVZO. Aber nur so am Rande....


@Duffy

Tüver stellt dir das Gutachten aus mit welchem du zur Zulassungsstelle gehen musst! Das Gutachten alleine reicht natürlich nicht für den ständigen Betrieb deines Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr aus! Du musst die Leistungsänderung schon in den Fahrzeugpapieren berichtigen lassen!
Die Fahrzeugpapiere, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigungen 1 + 2, werden jeweils alle von der Zulassungsstelle bei Vorlage des Gutachtens berichtigt. Würde mich sehr wundern wenn du im Fahrzeugschein ne andere Leistung drinstehen hättest als im Brief. Das dürfte so nicht richtig sein.


@Flo

das Thema selbst entdrosseln ist schon besprochen worden. Brauchst dennoch ein Gutachten, musst halt dem Tüver oder wohin du auch immer gehst klar machen, dass die Drossel draußen ist. Da musst du dich halt anstrengen und überzeugen.
Zuletzt geändert von Superfly_HOF am 08.05.2008, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon florian.kramer » 08.05.2008, 14:15

danke superfly

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Beitragvon Duffy » 09.05.2008, 07:35

@superfly die maschine hat 12 jahre geruht und ist dann zur 21 abnahme gegangen, nen fahrzeugschein hab ich noch nicht, da sie noch nicht zugelassen ist.ich hab lediglich den brief und den aktuellen tüv bericht... du meinst also ich muss nochmal zum tüv, damit die leistung gesondert bescheinigt wird??
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Beitragvon Schnuller-Dieb » 26.06.2008, 19:50

Hallo.
Ich muss noch bis zum 29.6 gedrosselt fahren. Wollt die Drossel am Wochenende oder nächste Woche irgend wann rausbauen.

Meine Frage ist was muss ich nach der Entdrosslung noch machen? Dem Tüv vorführern, dann zum Straßenverkehrsamt die Drossel austragen lassen und dann zur Versicherung gehen und den, den neuen Fahrzeugschein zeigen, richtig?

Hoffe die Frage passt hier hin,wollt net extra was neues öffen :)
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Beitragvon Zauberer » 27.06.2008, 07:09

@Schnuller-Dieb
Ich würde die Reihenfolge mal änern.
Die Vericherung als erstes. Sonst hast du unter Umständen auf der Fahrt zum und vom TÜV keinen Versicherungsschutz.
der Zauberer
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Beitragvon Schnuller-Dieb » 27.06.2008, 13:36

schlauer wärs ja ;)
aber ich meine das die versicherung doch den fahrzeugschein sehen muss, wo die drossel ausgetragen wurde. aber um die auszutragen muss ich ja erst zum tüv und dann zum verkehrsamt, oder nicht?

oder muss ich mir ne doppelkarte oder ähnliches vonner versicherung holen? :?
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