Hi,
zuerst: IANAL!
Ich bin kein Rechtsanwalt oder sonst zu einer Rechtsberatung befugt. Hier stelle ich nur ganz allgemeine Vorstellungen zur Mängelhaftung an.
Zuerst: Wenn die AGBs des Hökers, bei dem man kauft, auch nur annähernd so sind wie meist, werden Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Es gibt einen neuen Filter oder schlimmer noch, der Riss wird vom Höker zugeschweisst. Das wäre dann Nachbesserung. Steht auch meist in den AGBs. Sonst, weil eben vom Käufer und dem Höker vertraglich ausgeschlossen, gibt es nix weiter.
Bevor man sich also einen Kopf darüber machst, ob überhaupt weitere Forderungen gestellt werden können, außer dem mängelfreien Ersatz, lohnt der Blick in die Vertragsunterlagen, sprich AGBs. Sind Folgeschäden ausgeschlossen, war es das. Ende, Schluss, Vorbei. Und für diejenigen, die immer mit irgendwelchen Rechtsschutzversicherungen kommen: Die macht es vor einer Deckungszusage auch. Oder, wenn sie es nicht macht, dann zahlt sie vielleicht, kündigt dann aber. Es kann dann sein, dass es keine neuer Versichrung mehr gibt und wenn es wirklich wichtig ist, man mit hohem Kostenrisiko da steht!
Dann: Es gibt von Kawasaki Vorschriften über den richtigen Ölfilter! Gehört der Filter nicht dazu, dann heisst das im Haftungsrecht: Unzulässige Verwendung. Also braucht der Höker nicht zu zahlen, weil das Teil an einer Maschine verwendet wurde, für den es, den Vorschriften von Kawasaki entsprechend, nicht verwendet werden darf. Oder man kann beweisen, durch Zeugen oder besser schriftlich, dass der Händler die Zusage gemacht hat, dass das Teil nicht nur mechanisch passt, sondern auch den Vorgaben von Kawasaki entspricht. Dann könnte es sein, dass trotz AGBs der Händler einen Teil des Schadens tragen muß, Kann, muß nicht. Kann man es nicht beweisen, vergesst es.
Endlich: Egal, was man mit dem Händler möglicherweise anstellen kann und ob man ggf. Geld für einen Schaden bekommen kann, für die Schäden, die man Dritten zugefügt hat oder auch der Umwelt, also der Allgemeinheit, haftet der Verursacher. Das wäre dann der, der das fragliche, fehlerhafte Teil in Betrieb genommen hat. Der haftet und sonst niemand! Damit so ein Schaden den Verursacher nicht ruiniert, ist eine Versicherung für Kraftfahrzeuge Pflicht. Die zahlt dann auch möglicherweise unabhängig vom Verschulden. Es ist aber bei den meisten Versicherungen im Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass jeder Schaden sofort gemeldet werden muß, sonst ist die Versicherung nicht zur Schadenregulierung verpflichtet, bzw. kann sich am eigentlichen Verursacher schadlos halten. Das heisst, sie holt sich das Geld von demjenigen, der den Schaden verursacht hat. Also meldet man den Schaden seiner Haftpflicht, jetzt, sofort. Bekommt man dann eine Rechnung von der Feuerwehr, weil zum Beispiel Umweltschäden ausgeglichen werden müssen oder Verletzte geborgen wurden, dann reicht man die Rechnung an die Versichrung weiter. Auseinandersetzungen wegen eines Schadenfreiheitsrabattes kann man immer noch führen. Aber die Meldung an die Versicherung sollte sofort erfolgen, weil es sonst sein kann, dass die Versicherung von der Zahlung frei wird, bzw. sich das Geld von einem zurück holt.
Es gäbe noch mehr dazu zu schreiben, aber es empfiehlt sich, Rat bei einem Anwalt einzuholen. Kostet auch ohne Rechtsschutz nicht die Welt. So gegen 40 Eurunzen, glaube ich. Alternative wäre eine öffentliche Rechtsauskunft.
Aber denkt dran: Ich bin kein Rechtsanwalt und weder befugt noch fähig, verbindliche Rechtsauskünfte zu geben und das da oben ist nur eine allgemeine Betrachtung.
Irgendwie ist es in der flachsen Rubrik gelandet und ich bin zu doof zum Löschen.
So long
oxtorner
P.S. Hat ja sowas von nix mit ZZR zu tun, aber wohl mit Technik:
https://www.youtube.com/watch?v=EkcX0KGIBwk