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Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 06.05.2013, 06:47
von Hexenreiter
Heyho Leutz!

Bin Montag vor einer Woche durch die HU geflogen, weil die Seitenständerfahrsperre nicht ging (is aber inzwischen gelöst :-)). Außerdem hat mir der TÜVer als geringen Mangel noch den Defekt der Kennzeichenbeleuchtung angegeben. Da ich heute oder morgen nochmal zur Nachkontrolle will und das Ding nen guten Eindruck hinterlassen soll, möchte ich das gerne noch in Ordnung bringen :-). Weiß jemand von euch, ob man das Birnchen auch im Baumarkt kriegt? Oder muss ich da extra bei Kawasaki bzw. im Internet bestellen? Bin euch sehr für eure Hilfe dankbar!

Gruß Hexenreiter

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 06.05.2013, 07:58
von Mad-Dog
GIbt auch im Baumarkt

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 06.05.2013, 12:17
von Hexenreiter
Ok, danke. Da schraub ich die gute gleich mal raus.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 18:52
von sanplis
Das ist ne normale 12V R10W Birne wie sie auch im Auto für Blinker, Rücklicht und dergleichen genutzt wird.

@all: gibt es eigentlich einen StVO-erlaubten LED-Ersatz für diese Birne? So oft wie die kaputt geht hätt ich da gerne etwas dauerhaftes

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 19:38
von TopfGold
Ganz ehrlich, ich habe das Ding ging bei mir noch nie und ich hab die Birne auch noch nie ersetzt, wozu auch? Hat das Lichtlein irgendeinen Sicherheitsaspekt? Beim TÜV ists auch nur ein geringer Mangel, der kopfnickend zur Kenntnis genommen wird.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 19:54
von MatzederTiefflieger
Seit dem 19ten April 2013 ist ein kaputtes Licht, egal ob Brems, Stand, Rück, Fern Licht oder eben die Nummernschildbeleuchtung ein schwerer Mangel der zur Wiedervorführung führt.

Sollte es nicht so sein, dann kann man dem Tüvprüfer der sich nicht an die Prüfungsvorschriften hält nur die Füsse küssen.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 19:56
von TopfGold
Ok, diese neue Vorschrift ist mir noch nicht bekannt, bisher wars immer ein geringer Mangel, danke für die Info!

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 19:57
von MatzederTiefflieger
Habe es auch erst letzte Woche in der Fahrschule von dem Polizisten der mit uns die Eu Schulung macht erfahren

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 10.05.2013, 22:31
von Oppa
Also jetzt muss ich echt mal nachschauen! Aber wenn ich bisher den Frühjahrscheck gemacht habe, war die noch nie tot. Und das bei 3 Zetten seit 1996! :-k

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 11.05.2013, 00:41
von Schleifi
Ich fahr auch seit glaub ich, 4 Jahren ohne rum. Und jedes Mal, wenn der Tüver meint, die geht nicht, fällt mir ein ...ach ja stimmt ja, die geht ja nicht :roll:

Danke Matze, muss auch noch mal vorm Harz und dem Auge des Gesetzes die Hosen runterlassen. Da werd ich wohl das Birnchen mit auf den Zettel nehmen

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 11.05.2013, 08:36
von emil
Schleifi hat geschrieben:
....muss auch noch mal vorm Harz und dem Auge des Gesetzes die Hosen runterlassen.


Da wär ich auch gern mal Prüfer beim TÜV :D

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 12.05.2013, 21:42
von ZX
Meine ist auch das erste mal kaputt. Meine aber gelesen zu haben das es eine 5W Birne ist :-k #-o

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 15:13
von Cyler
Seit dem 19ten April 2013 ist ein kaputtes Licht, egal ob Brems, Stand, Rück, Fern Licht oder eben die Nummernschildbeleuchtung ein schwerer Mangel der zur Wiedervorführung führt.


Nein, das ist so nicht korrekt!

Bremslicht: Eine von mehr als zwei leuchtet nicht: Geringer Mangel
Mehr als eine leuchtet nicht: Erheblich

Standlicht: Eine Seite leuchtet nicht: Gering
Beide leuchten nicht: Erheblich

Rücklicht: Eine leuchtet nicht: Gering
Beide leuchten nicht: Erheblich

Kennzeichenleuchte: Eine oder beide gehen nicht: Gering

Fernlicht: Eine oder beide gehen nicht: Erheblich

Klar, da beim Moped jeweils nur eins vorhanden ist: Abblend-, Fern-, Stand-,Brems-,Rücklicht: Erheblich.
Nicht aber die Kennzeichenleuchte!

Gruß

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 17:29
von Oppa
Zählt in dem Fall die Doppelt vorhande Bremslicht/Rückleuchte als eine?

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 18:00
von Cyler
Achso, du meinst weil zwei Leuchtmittel verbaut sind?
Also bei der Bremsleuchte wäre es ein erheblicher Mangel.
Ein geringer Mangel wäre es nur, wenn eine von mehr als zwei nicht funktionieren würde.

Bei der Schlussleuchte dürfte es eigentlich keine Probleme geben wenn nur ein Leuchtmittel den Dienst quittiert hat, liegt aber auch ein wenig im Ermessensspielraum des Prüfers.

Gruß

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 18:37
von MatzederTiefflieger
Cyler hat geschrieben:
Seit dem 19ten April 2013 ist ein kaputtes Licht, egal ob Brems, Stand, Rück, Fern Licht oder eben die Nummernschildbeleuchtung ein schwerer Mangel der zur Wiedervorführung führt.


Nein, das ist so nicht korrekt!


Gruß


Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert

Seit dem 1. Juli haben sich einige Bestimmungen geändert. So wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Hauptuntersuchungs-Termin überschritten wurde. Auch muss man nicht mehr das Nummernschild wechseln, wenn man innerhalb von NRW umzieht.

Seit dem ersten Juli haben sich einige Bestimmungen im Verkehrsrecht geändert. Die wichtigste: Ab sofort wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) überschritten wurde.

Bislang galt die viel kritisierte, seit 1999 gültige Regelung. Kam demnach ein Autofahrer beispielsweise vier Monate nach dem Ablauf der volkstümlich so genannten TÜV-Plakette zur HU, dann erhielt er nach bestandener Prüfung nur eine für die nächsten 20 Monate gültige Plakette. Er wurde also so behandelt, als wäre er pünktlich zur Untersuchung gekommen. Dies benachteiligte besonders alle, die ihr Gefährt immer nur mit längeren Unterbrechungen nutzen.

Damit ist jetzt wieder Schluss. Wer allerdings mehr als zwei Monate den Termin überzieht, muss eine um 20 Prozent erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Außerdem drohen weiterhin Bußgelder: bei zwei bis vier Monaten 15 Euro, bei mehr als acht Monaten 40 Euro plus zwei Punkte in Flensburg.

Defekte Birne ist erheblicher Mangel
Die Hauptuntersuchung selber wird verschärft. Bislang als geringfügig eingestufte Mängel wie defekte Birnen werden jetzt als erheblich gewertet und müssen vor Erteilung der Plakette repariert werden. Die Bremsenprüfung fällt etwas anspruchsvoller aus, die Mindestwerte sind aber weiterhin eigentlich unzeitgemäß gering.

Der Prüfbericht wird vereinheitlicht, soll detaillierter und verständlicher ausfallen. Außerdem wird die Mängelliste um Hinweise ergänzt, welche Bauteile in nächster Zeit Probleme bereiten könnten – eine allgemein als sinnvoll eingeschätzte Ergänzung der klassischen, 1951 eingeführten Funktionsprüfung.

Nur für ab jetzt erstmals zugelassene Neuwagen wird eine kurze Probefahrt mit lediglich acht km/h Pflicht. Damit sollen die elektronischen Systeme aktiviert werden, damit sich in Zukunft Fehler über eine standardisierte Schnittstelle auslesen lassen. Die Neuerung greift aber erst in drei Jahren, wenn die jetzt neuen Wagen erstmals zur HU müssen.

Hauptuntersuchungen sollen nicht teurer werden
Versprochen ist, dass die rund 26 Millionen jährlich in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen nicht teurer werden. Ob dies in drei Jahren noch gilt, dafür gibt es aber keine Garantie.

Ab dem ersten Juli ist es zudem möglich, zwei Fahrzeuge der gleichen Art mit dem neuen Wechselkennzeichen abwechselnd zu nutzen. Die Gebühren liegen bei 65 Euro, dazu kommen die Kosten für die neuen Nummernschilder. Ein Alltagsauto und ein Wohnmobil, eine Reiselimousine und ein Stadtflitzer oder zwei verschiedene Motorräder oder Anhänger lassen sich so abwechselnd benutzen.



Ich glaube nun kaum das der Tüv so etwas veröffentlicht wenn es nicht den Tatsachen entspricht.

Ausserdem ist es wohl auch nicht so das ein Polizist uns im Unterricht etwas beibringt was nicht richtig ist.

Ausser der Tatsache das er sich im Datum getäuscht hat. Denn das gilt schon seit dem 1 Juli 2012. Wird aber seit dem 19ten April diesen Jahres verstärkt kontrolliert.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 21:01
von Cyler
Hmm, dieser Text umschreibt das wirklich so, wie du gesagt hast.

Da ich aber selbst Prüfer (in Ausbildung) beim DEKRA bin, kann ich dir definitiv sagen, dass die Information mit der Kennzeichenbeleuchtung (und anderen) falsch ist.
Die Mängel werden genauso eingestuft, wie ich es geschrieben habe. Steht auch so in der aktuell gültigen HU-Richtlinie.
Auch Polizisten sind vor Fehlinformationen nicht gefeit.

Ein anderes Thema ist, dass der Prüfer dir auch bei einer defekten Kennzeichenleuchte die Plakette verweigern kann, wenn er das für gerechtfertigt hält.

Gruß

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 21:10
von MatzederTiefflieger
Habe heute mein Auto durch den Tüv gebracht. Hatte ein Gespräch mit dem Prüfer.

Der sagt auch das defekte Glühbirnen ein schwerer Mangel sind. Alles was am Auto ist muss Funktionstüchtig sein.

Das dieses jetzt als schwerer Mangel gewertet wird liegt daran das letztes Jahr die Entscheidung alte Autos Jährlich zu prüfen gescheitert ist. Aufgrund der Erweiterung auf schweren Mangel erhofft sich der Gesetzgeber das sich die Durchfallquote bei den Fahrzeugen erhöht und dann das Gesetzt der Jährlichen Prüfung doch durch gewunken wird weil die erheblichen Mängel angestiegen sind.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 21:18
von MatzederTiefflieger
ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Da die Zette nur eine Kennzeichenbeleuchtung hat ist es ein Schwerer Mangel

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 21:45
von Cyler
Aus der gleichen (mehr oder weniger seriösen) Quelle:

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

D.h., die generelle Aussage "Leuchtmittel kaputt - keine Plakette" stimmt nicht.

Zur Kennzeichenleuchte:

In der aktuellen HU-Richtlinie kann die Einstufung als GM oder EM erfolgen. In meinem (und allen anderen) PC's, ist der Mangel "Kennzeichenleuchte einseitig ohne Funktion" und "Kennzeichenleuchte ohne Funktion" als geringer Mangel eingestuft.

Gruß

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 21:51
von MatzederTiefflieger
Kann es sein das es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird ?

Ich kann mich nur auf die Aussagen meiner Fahrschullehrer, des Polizisten und des heutigen Tüv Prüfers verlassen.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 22:00
von Cyler
Prinzipiell kann es bei der Mängelerfassung eigentlich keine bundeslandabhängigen Einstufungen geben. Allerdings gab es zu der Zeit der Rückdatierung dafür auch bundeslandabhängige Regelungen.

Aber ich geb dir Recht, dass wenn man im Internet nach diesem Mangel der beiden defekten Kennzeichenleuchten sucht, immer wieder die Aussage "beide defekt - EM" auftaucht.
Ich werde mich morgen nochmal schlau machen und dir eine definitive Antwort geben!


Gruß

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 13.05.2013, 22:02
von MatzederTiefflieger
Und ich frage Morgen noch einmal bei unserer Tüv Stelle nach ob es irgend etwas schriftliches über die Aussage des Prüfers gibt.

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 14.05.2013, 02:25
von Xavista
MatzederTiefflieger hat geschrieben:Das dieses jetzt als schwerer Mangel gewertet wird liegt daran das letztes Jahr die Entscheidung alte Autos Jährlich zu prüfen gescheitert ist. Aufgrund der Erweiterung auf schweren Mangel erhofft sich der Gesetzgeber das sich die Durchfallquote bei den Fahrzeugen erhöht und dann das Gesetzt der Jährlichen Prüfung doch durch gewunken wird weil die erheblichen Mängel angestiegen sind.


Das das ganze jährlich geprüft werden soll war doch ne Idee der EU, die ja letztendlich gescheitert ist. Hier in den Niederlanden gab es unter den Bikern Proteststürme das Motorräder überhaupt ne HU (APK) machen müssen. Und nach wie vor müssen sie es nicht....

Re: Glühbirne Kennzeichenbeleuchtung?

Verfasst: 14.05.2013, 10:04
von Cyler
Also nun definitiv: Die Kennzeichenleuchte (auch beide) ist ein geringer Mangel.

Dies war zu Anfang des verschärften Mangelbaumes im Juli 2012 allerdings noch anders.
Eine bundeslandabhängige Mängeleinstufung gibt es nicht.

Es kann aber eine abweichende Einstufung zwischen den einzelnen Prüforganisationen geben, so dass eine andere Organisation als DEKRA die beiden defekten Kennzeiuchenleuchten als erheblich einstufen kann.

Gruß