Redie87 hat geschrieben:hab die selben dran und ist definitiv nicht zugelassen war
erst bei
der DEKRA ...
Jaja, der Redie87 schreibt nur halbe Sätze und verschachtelt sie so, dass keiner was schnallt:
habe die selben dran... (?erlaubt);
ist definitiv nicht zugelassen... (?);
war erst bei Dekra (und dann?)...
Leute schreibt doch bitte so, dass andere das auch nachvollziehen können und sich nicht erst mit Satzbau und vermeintlichem Gedankengang des Schreibers rumquälen müssen!
Will mal das Gelesene so interpretieren und zusammenfassen, wie ich's verstanden habe!
1. Steht eine ECE-Nr. etc. drauf, erfüllen sie zwangsläufig die Voraussetzungen (sonst gibt's nämlich keine ECE-Nr. etc.)
2. Steht keine ECE-Nr. etc. drauf, gilt die StVZO, d. h. mind. 60qcm Spiegelfläche.
3. Da lt. Matrix wohl keine ECE-Nr. drauf steht (fälschlicherweise wohl mit 'ABE' tituliert), gilt also die StVZO. Offensichtlich haben sie lt. Matrix auch nicht die in der StVZO geforderten 60qcm, weshalb er sie wieder zurückgegeben hat. Der Anbieter gibt wahrscheinlich nur die Außenmaße an, die Kontour des Spiegels ist aber kleiner als die Maße des genannten Rechtecks.
Fazit: offensichtlich nicht erlaubt. Was Redie87 dann noch bei Dekra wollte und ob die die Spiegel dann doch genehmigen (eintragen???) dürfen, entzieht sich meinen Interpretationsbemühungen.
Ist das jetzt korrekt zusammengefasst, kommentiert und dargeleg?
PS: ich habe das vorher auch nicht gewusst!