Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Moin, hab das hier gerade im Netz entdeckt
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelung-fuer-motorraeder-ab-2013/387737
Das heißt ja für mich (Führerschein am 24 Apr. diesen Jahres bestanden) das ich ab dem 19ten Januar mit 48 PS fahren darf. Meine entsprechende Frage diesbezüglich, werden wohl von verschiedenen Herstellern neue Drosseln entwickelt/heraus gebracht, oder bohr ich die einfach solange auf (testen auf prüfstand usw) bis es den 48 PS entspricht?
Bin aber im Großen und Ganzen ganz zufrieden mit den Änderungen, wahrscheinlich weil ich meinen A-beschränkt (A2) schon in der Tasche habe
MfG Christian
EDIT: Sollte nicht hier herrein, kann das bitte ein Mod oder Admin in den Internet Bereich verschieben? Danke
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelung-fuer-motorraeder-ab-2013/387737
Das heißt ja für mich (Führerschein am 24 Apr. diesen Jahres bestanden) das ich ab dem 19ten Januar mit 48 PS fahren darf. Meine entsprechende Frage diesbezüglich, werden wohl von verschiedenen Herstellern neue Drosseln entwickelt/heraus gebracht, oder bohr ich die einfach solange auf (testen auf prüfstand usw) bis es den 48 PS entspricht?
Bin aber im Großen und Ganzen ganz zufrieden mit den Änderungen, wahrscheinlich weil ich meinen A-beschränkt (A2) schon in der Tasche habe
MfG Christian
EDIT: Sollte nicht hier herrein, kann das bitte ein Mod oder Admin in den Internet Bereich verschieben? Danke
- Rittner
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Ich weiß noch wie es bei der 0,0 Promillegrenze war:
Die Grenze war nicht rückwirkend!! D.h. als ich den Führerschein gemacht habe, war für Neulinge auch 0,5 erlaubt. Also ich dann 19 war, also noch in der Probezeit und die 0,0 Grenze kam galt diese nicht für mich, da sie erste für die ab diesem Datum ausgestellten Führenscheine galt.
Vielleicht ist es dabei auch so, dass es nicht rückwirkend erlaubt ist.
Kann manchmal ein Vorteil sein, aber bei dir wohl ehr ein Nachteil.
Das kannst bei deiner Führerscheinstelle aber mit sicherheit telefonisch erfahren. Grüße
Die Grenze war nicht rückwirkend!! D.h. als ich den Führerschein gemacht habe, war für Neulinge auch 0,5 erlaubt. Also ich dann 19 war, also noch in der Probezeit und die 0,0 Grenze kam galt diese nicht für mich, da sie erste für die ab diesem Datum ausgestellten Führenscheine galt.
Vielleicht ist es dabei auch so, dass es nicht rückwirkend erlaubt ist.
Kann manchmal ein Vorteil sein, aber bei dir wohl ehr ein Nachteil.
Das kannst bei deiner Führerscheinstelle aber mit sicherheit telefonisch erfahren. Grüße
Bild natürlich nur exklusiv mit dem selbstständig abgebrochenen Kotflügel :)
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ZZR 600 D (Bj. 1992) mit 35000 km (Motor) --> Verkauf zum Herrichten oder Schlachten!!
ZZR 600 E (Bj. 1995) mit 23000 km
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Wer später bremst bleibt länger schnell :P
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Aber obs 14 PS mehr wirklich rausreißen Der ganze Aufwand fürs Drossel kaufen/einbauen, Umschreiben und so ...
Edit: In dem Artikel steht doch, dass das Ganze rückwirkend gilt, dh. alle A beschränkt dürfen dann 48 PS fahren.
Gegenbeispiel: Als ich 16 wurde, durfte ich noch Zigaretten kaufen, n Jahr später nicht mehr.
Edit: In dem Artikel steht doch, dass das Ganze rückwirkend gilt, dh. alle A beschränkt dürfen dann 48 PS fahren.
Gegenbeispiel: Als ich 16 wurde, durfte ich noch Zigaretten kaufen, n Jahr später nicht mehr.
- Firefield
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Rittner hat geschrieben:Ich weiß noch wie es bei der 0,0 Promillegrenze war:
Die Grenze war nicht rückwirkend!! D.h. als ich den Führerschein gemacht habe, war für Neulinge auch 0,5 erlaubt. Also ich dann 19 war, also noch in der Probezeit und die 0,0 Grenze kam galt diese nicht für mich, da sie erste für die ab diesem Datum ausgestellten Führenscheine galt.
Vielleicht ist es dabei auch so, dass es nicht rückwirkend erlaubt ist.
Kann manchmal ein Vorteil sein, aber bei dir wohl ehr ein Nachteil.
Das kannst bei deiner Führerscheinstelle aber mit sicherheit telefonisch erfahren. Grüße
"In Deutschland gilt im Straßenverkehr die 0,5-Promille-Grenze, bei Beteiligung an einem Unfall ist ab 0,3 Promille ein Bußgeld und (mindestens) Teilschuld fällig. Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Führerscheinbesitz) und alle unter 21 Jahren gilt ab 01.08.2007 die 0,0-Promille-Grenze! Dabei gibt es keinen "Bestandsschutz", d. h. diese Regelung gilt auch für Personen, die ihren Führschein vor dem 01.08.2007 erworben haben."
Also, lagst du falsch
- Rittner
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
sehr cool dann haben sie mir am landratsamt was falsches erzählt ^^
Bin ich froh, dass ich in der übergangszeit nicht erwischt wurde.
greetz
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Heißt das nun das ich nach dem 19.01.13 meine kleine Drossel aufbohren darf (machen lassen) ?
Greez
Phoneex
PS: Ja ich hab gestern meine Theorie bestanden nach dem 4. Versuch jedenfalls was Klasse A angeht
A : Bestanden < Wichtig
B : Nicht Bestanden < Egal
Greez
Phoneex
PS: Ja ich hab gestern meine Theorie bestanden nach dem 4. Versuch jedenfalls was Klasse A angeht
A : Bestanden < Wichtig
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Oh Oh, hört sich ja nicht so gut an
Aber ja das darfst du dann, die andere frage ist ob es sich vorher lohnt sie auf 34 PS zu drosseln (oder ist die schon gedrosselt?) weil die saison ja bald vorbei ist :P
Aber, trz ab dem 19ten Januar darfst du dann auch 48 PS fahren, derselbe Fall tritt für mich nämlich auch in Kraft.
Aber ja das darfst du dann, die andere frage ist ob es sich vorher lohnt sie auf 34 PS zu drosseln (oder ist die schon gedrosselt?) weil die saison ja bald vorbei ist :P
Aber, trz ab dem 19ten Januar darfst du dann auch 48 PS fahren, derselbe Fall tritt für mich nämlich auch in Kraft.
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
MuHaHaMu hat geschrieben:Oh Oh, hört sich ja nicht so gut an
Aber ja das darfst du dann, die andere frage ist ob es sich vorher lohnt sie auf 34 PS zu drosseln (oder ist die schon gedrosselt?) weil die saison ja bald vorbei ist :P
Aber, trz ab dem 19ten Januar darfst du dann auch 48 PS fahren, derselbe Fall tritt für mich nämlich auch in Kraft.
Die Saison endet nie, bin ein ganz Jahres Fahrer Gedrosselt ist sie, leider, schon...
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Da ich ja nun gerade Fahrschule mache:
Nein du darfst die 34 PS nicht erweitern.
Du musst bis zum Ende der 2 Jahre weiter die 34 PS fahren.
Aber sei froh. Denn alle die nach dem 19ten Januar ihren Führerschein machen dürfen zwar 48 Ps fahren wenn sie aber auf grösser umsteigen wollen müssen sie noch einmal 3 bis 4 Stunden auf einer grossen machen und auch eine Praktische Prüfung. Fragebögen braucht man nicht mehr machen. Aber eben die praktische auf einer grossen Maschine.
Gruss Matze
Nein du darfst die 34 PS nicht erweitern.
Du musst bis zum Ende der 2 Jahre weiter die 34 PS fahren.
Aber sei froh. Denn alle die nach dem 19ten Januar ihren Führerschein machen dürfen zwar 48 Ps fahren wenn sie aber auf grösser umsteigen wollen müssen sie noch einmal 3 bis 4 Stunden auf einer grossen machen und auch eine Praktische Prüfung. Fragebögen braucht man nicht mehr machen. Aber eben die praktische auf einer grossen Maschine.
Gruss Matze
Ich werde nie das erste mal vergessen. Es war eine Herkules mit 125ccm. 12,5 PS, 125 KG Leergewicht, und sie war Baujahr Februar 1966. So etwas nannte sich moderne Bundeswehrausrüstung
- Phoneex
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Okey, naja macht ja dann auch nichts
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Hmm, also ich hab das bisher überall nur so gelesen, d.h. das die Leute die bisher gedrosselt durch die Gegend fahren dann auch auf 48PS Maschinen fahren dürfen.
"Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können."
oder hab ich was am Auge das ich was überlese
"Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können."
oder hab ich was am Auge das ich was überlese
- Xavista
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Klasse A2
Diese Führerscheinklasse gibt es noch nicht, wird aber zum 19.01.2003 von Deutschland eingeführt werden. A2 wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen. Der Führerschein Klasse A2 schließt Klasse M ein. Mindestalter 18 Jahre. Nach zwei Jahren Besitz kann A2 durch Ablegen einer praktische Prüfung in Klasse A umgewandelt werden.
A2 beinhaltet Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg Quelle. 0,2 kW/kg ist für alle bekannten serienmäßgen Motorräder gedrosselt ausreichend, z.B. 175 kg bei 35 kW/48 PS. Nur leichte Enduros und Supermotos kommen nah an diese Grenze, z.B. die Yamaha WR250X mit 22 kW/136 kg und entsprechend 0,16 kW/kg.
Die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, wird in Deutschland nicht angewendet. Es dürfen also auch stärkere Maschinen gedrosselt werden. Die Legalität bei einer Fahrt ins Ausland ist unklar.
Die Begrenzung der offenen Leistung des gedrosselten Motorrads im EU-Ausland bewirkt, dass Fahranfänger keine Maschinen fahren werden, die ungedrosselt mehr als 70 kW/96 PS leisten. Somit entfallen praktisch alle aktuellen Supersportler und alle hubraumstärkeren Mittel- und Oberklassemotorräder, die normalerweise versicherungsgünstige 98 PS oder mehr als 100 PS leisten. Ob die Industrie darauf reagiert und künftig die Mittelklasse-Modelle mit 96 PS angibt oder direkt abgeleitete Modelle mit 48 PS anbietet bleibt abzuwarten. Tatsächlich sind bereits viele kleinere Modelle auf dem Markt mit 48 PS angegeben. Aber diese Einschränkung gilt in Deutschland nicht Quelle.
Quelle: http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerschein
Anmerkung: ich habe das gerade nochmal nachgelesen, weil ich neulich etwas davon gelesen habe, dass man große Maschinen auch gedrosselt nicht mit der Fahrerlaubnis A2 fahren darf. Dies gillt aber zumindest in Deutschland nicht.
Diese Führerscheinklasse gibt es noch nicht, wird aber zum 19.01.2003 von Deutschland eingeführt werden. A2 wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen. Der Führerschein Klasse A2 schließt Klasse M ein. Mindestalter 18 Jahre. Nach zwei Jahren Besitz kann A2 durch Ablegen einer praktische Prüfung in Klasse A umgewandelt werden.
A2 beinhaltet Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg Quelle. 0,2 kW/kg ist für alle bekannten serienmäßgen Motorräder gedrosselt ausreichend, z.B. 175 kg bei 35 kW/48 PS. Nur leichte Enduros und Supermotos kommen nah an diese Grenze, z.B. die Yamaha WR250X mit 22 kW/136 kg und entsprechend 0,16 kW/kg.
Die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, wird in Deutschland nicht angewendet. Es dürfen also auch stärkere Maschinen gedrosselt werden. Die Legalität bei einer Fahrt ins Ausland ist unklar.
Die Begrenzung der offenen Leistung des gedrosselten Motorrads im EU-Ausland bewirkt, dass Fahranfänger keine Maschinen fahren werden, die ungedrosselt mehr als 70 kW/96 PS leisten. Somit entfallen praktisch alle aktuellen Supersportler und alle hubraumstärkeren Mittel- und Oberklassemotorräder, die normalerweise versicherungsgünstige 98 PS oder mehr als 100 PS leisten. Ob die Industrie darauf reagiert und künftig die Mittelklasse-Modelle mit 96 PS angibt oder direkt abgeleitete Modelle mit 48 PS anbietet bleibt abzuwarten. Tatsächlich sind bereits viele kleinere Modelle auf dem Markt mit 48 PS angegeben. Aber diese Einschränkung gilt in Deutschland nicht Quelle.
Quelle: http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerschein
Anmerkung: ich habe das gerade nochmal nachgelesen, weil ich neulich etwas davon gelesen habe, dass man große Maschinen auch gedrosselt nicht mit der Fahrerlaubnis A2 fahren darf. Dies gillt aber zumindest in Deutschland nicht.
Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Im März 2013 endet mein A "beschränkt" heißt das das ich noch ne pratkische nachmachen muss ? Oo
Naja sollen se, gedrosselt fahr ich sowieso niemals -.- die Armen Mopeds..
Edit.. irgendwie hab ich den beitrag 2 über mir verpennt
sorry, jungs :P
Naja sollen se, gedrosselt fahr ich sowieso niemals -.- die Armen Mopeds..
Edit.. irgendwie hab ich den beitrag 2 über mir verpennt
sorry, jungs :P
ZX 600 E 1993 - 65000km
Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Habe heute mitbekommen bei denn Fahrschulen das alle Leute die einen Führerschein nach denn 19.01. machen, diesen dann alle 15 Jahre neu beantragen müssen......
Was für ein Sche***, was haltet ihr davon?
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- Xavista
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Nur Verlängern (wegen Foto), den Spaß haben alle mit C eh schon alle 5 Jahre. bzw. alle die C1 haben ab dem 50ten Lebensjahr.
Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Alle anderen müssen das ab 2033 machen
Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
Okay, wenn es sich echt nuuur um das Foto dreht geht das ja!
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
MuHaHaMu hat geschrieben:"Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können."
Perfekt hab ihn ja zum Glück noch am 17.08 bekommen..
mal frage am rande, muss ich eigentlich nach den 2 jahren zum Amt mit dem Führerschein zwecks eintragen das ich jetzt auch unbeschränkt darf?
Weil auf dem Führerschein hinter A ja 2 Symbole sind und nur bei einem steht ein Datum.
- zwille
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
DaRkn3ss hat geschrieben:mal frage am rande, muss ich eigentlich nach den 2 jahren zum Amt mit dem Führerschein zwecks eintragen das ich jetzt auch unbeschränkt darf?
Nein. Es geht aus dem Datum ja automatisch hervor, wann 2 Jahre vorbei sind.
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Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
zwille hat geschrieben:Nein. Es geht aus dem Datum ja automatisch hervor, wann 2 Jahre vorbei sind.
danke, hatte schon Angst ich müsse dann hin und womöglich noch nen neuen haben der dann ja mit der blöden 15 Jahres frist wäre
Re: Neue Führerscheinregelungen ab dem 19 Januar 2013
zur 35kw Drossel:
Momentan ist Alpha Technik dran. Haben jetzt auch 2 Motorrad dafür zu Verfügung.
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